Neuer Artikel von Dr. Ruth Schultze-Zeu, Hartmut Riehn und Jana Augustin zu neuen Haftungsansätzen bei Infektionen in Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen

In der VersR, der Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht, Ausgabe 24, 70. Jahrgang, vom 15. Dezember 2019 ist ein umfangreicher Artikel von Frau Dr. Ruth Schultze Zeu, Hartmut Riehn und Jana Augustin zu neuen Haftungsansätzen bei Infektionen in Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen erschienen.

Dr. Ruth Schultze-Zeu ist Fachanwältin für Medizinrecht in der Sozietät Dr. Schultze-Zeu, Manthei und Kollegen in Berlin. Rechtsanwalt Hartmut Riehn ist Vorsitzender Richter am VG a.D. und Spezialist für Hochschulrecht. Jana Augustin ist Assessorin.

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