Erfolge

Mangelhafte Diagnosen, Behandlungsfehler, fehlerhaftes oder falsches Material sowie Unaufmerksamkeit von Ärzten und Behandlern führen nicht selten zu schweren und schwersten Patientenschäden. Oft sind diese Schäden irreversibel und sorgen für eine lebenslange körperliche und seelische Belastung der Betroffenen. Es gibt nichts, das hier einer tatsächlichen Wiedergutmachung nahe kommt – aber ein angemessener Schadensersatz und Schmerzensgeld helfen dabei, das weitere Leben zu erleichtern und Genugtuung zu erfahren. Dafür kämpfen wir und freuen uns über die Erfolge, die wir für unsere Mandantinnen und Mandanten erringen.

Zahlung einer Vergleichssumme von fast 1.400.000 € im Juli 2021 zugunsten eines schwerstgeschädigten ZwillingsFetofetales Transfusionssyndrom (FFTS) || Med-koM

Die Mutter war mit Zwillingen schwanger. Es lag ein fetofetales Transfusionssyndrom vor. Die Geburt hätte früher eingeleitet werden müssen. Wegen der verspäteten Geburt ist eines der Zwillinge schwerstgeschädigt.

500.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschaden

Einem heute 8-jährigen Mädchen aus dem Landkreis Gütersloh wurden vom OLG Oldenburg 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen und festgestellt, dass die beklagte Klinik sowie die beklagte Ärztin zudem verpflichtet sind, dem Mädchen sämtlichen Vermögensschaden zu ersetzen, der ihr aus den Kunstfehlern anlässlich ihrer Geburt entstanden ist oder zukünftig entstehen wird. (Urteil lesen)

Geburtsschäden / Erfolg im Geburtsschadensrecht: 7.5 Millionen €

Bei der schwangeren Patientin wurde die Geburt eingeleitet.  Hierbei kam es zum Gebärmutterriss (Uterusruptur), infolgedessen das Kind schwer geschädigt ist. Wir konnten für die Krankenkasse einen Abfindungsvergleich in Höhe von 7.5 Million Euro durchsetzen.

Narkosefehler / Sauerstoffunterversorgung: 870.000 €

Wegen Kniebeschwerden wurde bei der ansonsten völlig gesunden Mandantin eine Arthroskopie durchgeführt. Aufgrund mangelnder Überwachung im Aufwachraum, erlitt die Mandantin ein Herz-Kreislaufversagen und musste reanimiert werden. Wegen des Narkosefehlers, darauffolgender fehlerhafter Überwachung im Aufwachraum, verspäteter Reanimation und damit verbundener Sauerstoffunterversorgung leidet die Mandantin noch heute unter Sprachstörungen, neurologischen Beeinträchtigungen, Extremitäten- u. Schluckstörungen. Wir konnten außergerichtlich einen Schmerzensgeld- u. Schadensersatzbetrag in Höhe von 870.000,00 € durchsetzen.

Netzhautablösung / Erblindung: 253.000 €

Ein Patient litt unter diabetischer Retinopathie. Er wurde in ein Krankenhaus wegen einer Wundbehandlung am Bein aufgenommen. Er klagte über eine Sehverschlechterung. Es wurde versäumt, eine konsillarische Augenuntersuchung vorzunehmen. Durch diesen Ärztefehler kam es zu einer Netzhautablösung und Erblindung. Wir konnten gerichtlich ein Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 253.000,00 € durchsetzen.

Beinamputation nach Knieoperation: 320.000 €

Bei einem Mandanten bildete sich nach einer Knieoperation ein Kompartmentsyndrom aus. Darauf wurde nicht rechtzeitig reagiert. Es kam zur Amputation eines Beines oberhalb des Knies. Wir konnten außergerichtlich ein Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 320.000,00 € durchsetzen.

Folgeoperationen nach Fremdkörper im Bauchraum: 15.000 €

Bei einer Mandantin wurde bei einer OP ein Bauchtuch im Bauchraum vergessen. Folgeoperationen wurden erforderlich. Außergerichtlich hat die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses 15.000,00 € Schmerzensgeld angeboten.

Ärztefehler: Gehirnschaden bei einem Neugeborenen: 400.000 €

Auf Grund mangelhafter personeller Besetzung wurde das hochpathologische CTG zu spät zur Kenntnis genommen. Das Kind kam daher mit einem schweren Gehirnschaden zur Welt. Wir konnten ein Schmerzensgeld von 400.000,00 € für das schwergeschädigte Kind gerichtlich durchsetzen.

Geburtsschaden nach Saugglockenentbindung: 300.000 €

Obwohl der Kopf des Kindes noch nicht in Beckenmitte war, wurde eine Saugglockenentbindung durchgeführt. Das Kind wurde hierdurch geschädigt. Wir konnten außergerichtlich 300.000,00 € an Schmerzensgeld durchsetzen.

Schwerer Geburtsschaden durch Nichteinhaltung der E-E-Zeit: 600.000 €

Bei der Geburt wurde die E-E-Zeit von 20 Minuten nicht eingehalten, das ist die Zeitspanne zwischen der Entscheidung zur Sektio und der Entwicklung des Kindes. Ein Ärztefehler, für den wir gerichtlich ein Schmerzensgeld für das schwergeschädigte Kind in Höhe von 600.000,00 € durchsetzen konnten. Hierbei handelt es sich um das bislang höchste Schmerzensgeld in vergleichbaren Geburtsschadenfällen.

Schmerzensgeld nach verspäteter Sektio und Geburtsstillstand: 500.000 €

Keine rechtzeitige Sektio trotz eines pathologischen CTG und eines Geburtsstillstands. Wir konnten ein Schmerzensgeld von insgesamt 500.000,00 € außergerichtlich durchsetzen.

Schwerste Schädigung des Kindes durch verspätete Sektio: 900.000 €

Eine Schwangere wurde in einem Krankenhaus trotz vorzeitigem Blasensprung und eines pathologischen CTG über viele Stunden allein gelassen. Als dann endlich eine Hebamme erschien wurde sofort die Schwangerschaft durch Kaiserschnitt beendet. Es war jedoch schon zu spät, das Kind war schwerstgeschädigt. Es kam schwerstgeschädigt zur Welt. Wir konnten gerichtlich für diesen Behandlungsfehler einen Betrag in Höhe von 900.000,00 € an Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen.

Schwerer Geburtsschaden durch verspätete Diagnose: 500.000 €

Die Schwangere hatte Eiweiß im Urin und eine Gewichtszunahme von mehr als 500g pro Woche sowie Ödeme in den oberen und unteren Extremitäten. Sie litt unter einer Präeklampsie. Erst als sie krampfte wurde sie von ihrem Frauenarzt in das Krankenhaus geschickt. Als sie im Krankenhaus ankam war es zu spät. Das Kind kam schwerstgeschädigt zur Welt. Wir konnten außergerichtlich ein Schmerzensgeld von 500.000,00 € durchsetzen

Geburtsschaden durch Schulterdystokie: 60.000 €

Es lag ein Fall der Schulterdystokie vor. Wir konnten gerichtlich ein Schmerzensgeld von 60.000,00 € für das geschädigte Kind durchsetzen.

Gehirnschaden bei Neugeborenem durch Überbeatmung: 2.000.000 €

Ein neugeborenes Kind musste maschinell beatmet werden. Es wurde daher an ein Beatmungsgerät angeschlossen. Die Sauerstoffversorgung im Blut wurde nicht engmaschig kontrolliert, sodass das Kind überbeatmet wurde. Durch diesen Behandlungsfehler erlitt es einen schweren Gehirnschaden. Außergerichtlich konnten wir ein Vergleich über 2.000.000,00 € (Schmerzensgeld und Schadensersatz) durchsetzen.

Verspätete Geburt nach hoch pathologischem CTG: 950.000 €

Das CTG war hoch pathologisch. Es wurde versäumt eine fetale Blutgasanalyse durchzuführen. Das Kind kam zu spät zur Welt, es war schwerstgeschädigt. Wir konnten außergerichtlich einen Vergleich von 950.000,00 € für Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen.

Geburtsschaden durch verfrühte Saugglockenentbindung: 550.000 €

Bei einer Schwangeren wurde eine Saugglockenentbindung vorgenommen obgleich sich das Kind noch nicht in Beckenmitte befand. Bei der Saugglockenentbindung erlitt das Kind schwere Schäden. Wir konnten gerichtlich für eine Krankenversicherung Schadensersatz in Höhe von 550.000,00 € durchsetzen.

Schwerer Geburtsschaden nach mangelnder CTG-Überwachung: 550.000 €

Eine Schwangere war stationär aufgenommen worden. Ein CTG wurde angelegt. Sie befand sich dann stundenlang völlig allein, weder ein Arzt noch eine Hebamme schauten sich das CTG an. Als dann nach vielen Stunden eine Hebamme vorbeikam stellte diese fest, dass das CTG hoch pathologisch war. Man führte dann die Geburt durch. Es war jedoch schon zu spät. Das Kind kam schwerstgeschädigt zur Welt. Wir konnten für die Krankenversicherung Schadensersatzansprüche in Höhe von 550.000,00 € außergerichtlich durchsetzen.

Verspätete Geburt nach CTG-Fehlinterpretation: 375.000 €

Eine Schwangere wurde stationär zur Entbindung aufgenommen. Das CTG war hochpathologisch und die zuständige Hebamme interpretierte das CTG falsch. Sie erkannte die Pathologie des CTG nicht, das Kind kam zu spät zur Welt. Es war schwerstgeschädigt. Wir konnten gerichtlich für die Krankenversicherung einen Schadensersatz in Höhe von über 375.000,00 € gerichtlich durchsetzen.

Schwere Schädigung nach Aneurysmaruptur und Gehirnblutung: 350.000 €

Eine Patientin litt unter extrem starken Kopfschmerzen und Übelkeit. Durchfall und Erbrechen hatte sie nicht. Eine bildgebende Diagnostik des Schädels wurde nicht durchgeführt. In der Folge kam es zu einer Aneurysmaruptur und zu Gehirnblutungen. Die Patientin ist schwergeschädigt. Wir konnten gerichtlich ein Schmerzensgeld- und Schadensersatz von 350.000,00 € durchsetzen.

Schwerer Hirnschaden und Wachkoma durch mangelnde Überwachung: 4.500.000 €

Ein Versicherter einer Krankenversicherung musste wegen eines Spritzenabszesses in einem Krankenhaus operiert werden. Wegen kardialer Risiken wurde der Patient nach der Operation vorsorglich auf die Intensivstation des beklagten Krankenhauses verlegt. Nach der Operation wurde er nasotracheal intubiert und maschinell beatmet. Am Morgen des Folgetages verlegte sich der Beatmungstubus. Der Patient wurde nicht mit mehr ausreichend beatmet. Darauf wurde nicht rechtzeitig reagiert. Der Patient erlitt einen schweren Hirnschaden und befindet sich seitdem in einem apallischen Wachkoma. Wir konnten außergerichtlich für die gesetzliche Krankenversicherung ein Betrag in Höhe von 4.500.000,00 € durchsetzen.

Tod einer Patientin nach fehlerhafter neurochirurgischer Operation: 160.000 €

Bei einer Mandantin führte man eine fehlerhafte neurochirurgische Operation durch. Dadurch erlitt die Patientin ein Hirnschaden. Sie befand sich sodann drei Monate im Koma bevor sie verstarb. Wir konnten gerichtlich ein Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 160.000,00 € durchsetzen.

Schwerer Hirnschaden durch Narkosefehler: 600.000 €

Eine Schwangere wurde im Rahmen der Kaiserschnittentbindung fehlerhaft narkotisiert. Auf Grund des Narkosefehlers erlitt sie schwere Hirnschäden. Wir konnten außergerichtlich für die Krankenversicherung Schadensersatz in Höhe von 600.000,00 € durchsetzen.

Schwerer Hirnschaden nach Fehldiagnose: 422.000 €

Ein Junge litt unter einem Hydrocephalus Internus (pathologische Erweiterung der Liquor gefüllten Flüssigkeitsräume des Gehirns). Ihm wurde ein Shuntsystem zur Flüssigkeitsableitung eingesetzt. Auf Grund starker Beschwerden wurde er stationär aufgenommen. Dort wurde eine bildgebende Diagnostik des Kopfes versäumt. Dadurch wurde die Fehllage des Shuntsystems zu spät erkannt. Das Kind erlitt einen schweren Hirnschaden. Wir konnten für die gesetzliche Krankenversicherung außergerichtlich einen Betrag über 422.000,00 € durchsetzen.

Austauschoperation nach Einsatz einer falschen Hüftprothese: 12.000 €

Einer Patientin wurde eine falsche Hüftprothese eingesetzt. Aus diesem Grund musste sie erneut stationär aufgenommen werden. Dort wurde eine Austauschoperation durchgeführt. Gerichtlich konnten wir für die gesetzliche Krankenversicherung unserer Patientin einen Schadensersatz in Höhe von 12.000,00 € durchsetzen.

Nierenschäden durch fehlerhafte Behandlung: 220.000 €

Ein Mandant wurde durch eine fehlerhafte Behandlung im Krankenhaus dialysepflichtig. Ein Ärztefehler, für den wir gerichtlich 220.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz für ihn durchsetzen konnten.

Schulterverletzung durch Skiunfall: 150.000 €

Ein Mandant wurde durch ein fehlerhaftes Fahrverhalten eines anderen Skifahrers angefahren. Es erlitt eine Schulterverletzung. Wir konnten gerichtlich für den Mandanten Schmerzensgeld und Schadensersatz von 150.000,00 € durchsetzen.

Oberschenkelhalsbruch durch Sturz im Pflegeheim: 5.000 €

Eine ältere Mandantin von uns, eine Heimbewohnerin, stürzte im Pflegeheim während einer Pflegemaßnahme. Durch den Sturz erlitt diese einen Oberschenkelhalsbruch. Wir konnten außergerichtlich ein Schmerzensgeld von 5.000,00 € durchsetzen.

Suizidversuch durch unzureichende Kontrollen: 140.000 €

Ein Mandant war suizidgefährdet. Er befand sich in einer geschlossenen Einrichtung. Auf Grund unzureichender Kontrollen, d. h. eines groben Organisationsverschuldens, konnte er die Einrichtung verlassen. Er sprang vor einen Zug und erlitt schwere Körperschäden: Amputation eines Beines sowie einen Leberriss. Wir konnten gerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 140.000,00 € durchsetzen.

Schwere Verbrennungen durch Behandlungsfehler: 285.000 €

Eine Versicherte erlitt auf Grund von Behandlungsfehlern während einer Operation schwere vermeidbare Verbrennungen. Wir konnten für die Krankenversicherung Schadensersatz in Höhe von 285.000,00 € durchsetzen.

Wundheilungsstörungen nach unverschuldetem Verkehrsunfall: 200.000 €

Ein Versicherter erlitt einen Verkehrsunfall. Er wurde als Fußgänger von einem Auto angefahren und musste sodann stationär aufgenommen werden. Im Krankenhaus erlitt er dann schwere Wundheilungsstörungen. Wir konnten für die Krankenversicherung des Geschädigten gerichtlich einen Schadensersatz in Höhe von 200.000,00 € durchsetzen.

Querschnittlähmung durch Diagnosefehler: 170.000 €

Ein kleines Mädchen litt unter einem Wirbelsäulenschaden (Fehlanlage des Dens). Dies äußerte sich in plötzlich auftretender ganzseitiger Hemiparese. Das Krankenhaus, in welches das Mädchen aufgenommen wurde, versäumte es, eine umfangreiche insbesondere bildgebende Diagnostik der Halswirbelsäule und des Schädels durchzuführen. Durch diese Versäumnisse kam es zu einer Progression der Erkrankung und zu einer hohen Querschnittslähmung. Wir konnten gerichtlich für die Krankenversicherung einen Schadensersatz von 170.000,00 € durchsetzen. Das Mädchen verstarb wenig später.

Schwere Schäden nach fehlerhafter Wirbelsäulen-OP: 200.000 €

Ein Mandant wurde fehlerhaft an seiner Wirbelsäule operiert. Er erlitt schwere Schäden durch diesen Behandlungsfehler – insbesondere Lähmungen. Wir konnten gerichtlich für ihn 200.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen.

Komplikationen nach fehlerhafter Zahnimplantation: 30.000 €

Bei einem Mandanten wurden drei Implantate im Vorderzahnbereich fehlerhaft eingesetzt. Dieser Ärztefehler führte zu Komplikationen. Die Implantate mussten durch Neue ersetzt werden. Wir konnten gerichtlich ein Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 30.000,00 € für ihn durchsetzen.

Wir sind für Sie da.

Als Anwälte für Arzthaftung, Medizinrecht und Medizinproduktehaftung sowie für die Haftung bei Geburtsschäden sind wir Ihr Ratgeber und kompetenter Ansprechpartner. Mit besonderem Feingefühl, jahrzehntelanger Erfahrung und Durchsetzungsvermögen engagieren wir uns bundesweit für Ihre Belange – dabei vertreten wir als Ihr Rechtsanwalt weit überwiegend die Patientenseite. Wir vertreten keine Krankenhäuser, Hersteller oder Versicherer. Rufen Sie uns an und erzählen Sie uns von Ihrem Sachverhalt.

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