Rechtsanwältin
Dr. Ruth Schultze-Zeu
Fachanwältin für Medizinrecht
SPEZIALISIERUNGEN:
FREMDSPRACHEN:
- Französisch
- Englisch
Frau Dr. Ruth Schultze-Zeu ist Fachanwältin für Medizinrecht. Sie wurde 1964 geboren und hat ihr Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Berlin und Genf absolviert. Nach ihrem Referendariat in Berlin und St. Petersburg erhielt sie 1995 ihre Zulassung als Rechtsanwältin. 1999 wurde ihr der Titel Fachanwältin für Familienrecht verliehen. Im Jahr 2006 folgte die Verleihung des Titels Fachanwältin für Medizinrecht durch die Rechtsanwaltskammer.
Rechtsanwältin Dr. Schultze-Zeu hat sich auf die Rechtsgebiete Arzthaftungsrecht und Geburtsschadensrecht, Medizinprodukthaftungsrecht und Versicherungsrecht spezialisiert. Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts sowie des Produkthaftungsrechts hat sie zahlreiche Aufsätze publiziert. Der Bundesgerichtshof und einige Oberlandesgerichte beziehen sich ausdrücklich auf diese Publikationen. Frau Dr. Schultze-Zeu hält seit 15 Jahren regelmäßig Fortbildungsvorträge für Regresssachbearbeiter von Krankenkassen.
Neben ihrer deutschen Muttersprache spricht sie Französisch und Englisch.
Erfolge im Medizin- und Arzthaftungsrecht
In den Schwerpunkten unserer Anwaltskanzlei, dem Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, der Medizinproduktehaftung und des Geburtsschadenrechts, konnte Frau Dr. Schultze-Zeu zahlreiche wichtige Erfolge erzielen. Dies ist besonders für Patienten wichtig, die wegen mangelhafter Diagnosen, aufgrund von Behandlungsfehlern oder fehlerhaften Medizinprodukten Schäden davongetragen haben. So erstritt Frau Dr. Schultze-Zeu beträchtliche Schmerzensgelder und Schadenersatzzahlungen für fehlerhafte Knieoperationen, für Ärztefehler während der Geburt, für mangelnde oder zu spät gestellte Diagnosen, für fehlerhafte Herzschrittmacher und Brustimplantate. Eine Auswahl unserer wichtigsten Erfolge können Sie hier ansehen: