Rechtsgebiete

Arzthaftungsrecht

Ihr Anwalt für Arzthaftung und Behandlungsfehler

Die Kanzlei Dr. Schultze-Zeu • Manthei & Kollegen hat sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz nach schweren Behandlungsfehlern spezialisiert und ist seit vielen Jahren erfolgreich auf diesen Gebieten tätig. Als Fachanwalt für Medizinrecht verfügen wir über weitreichende Erfahrung und setzen uns konsequent für Ihr Patientenrecht ein. Dabei arbeiten wir mit hoch qualifizierten Gutachtern und medizinischen Experten zusammen. Wir vertreten als kompetente Patientenanwälte in Berlin fast ausschließlich die Patientenseite – auf bundesweiter Ebene.

Bei uns profitieren Sie von

  • langjähriger Erfahrung in der Arzthaftung
  • nachgewiesener Expertise in Grundsatzurteilen
  • fast ausschließlicher Vertretung der Patientenseite
  • enge Zusammenarbeit mit medizinischen Gutachtern

Als Fachanwälte für Arzthaftungsrecht setzen wir uns für Sie ein.

Unsere Fachanwaltsanzlei für Medizinrecht und als Anwälte für Arzthaftung vertreten wir unsere Mandanten sowohl in allgemeinen Arzthaftungsfällen als auch bei Großschäden wie etwa Geburtsschäden. Dabei ist wichtig, dass wir in Fällen der Arzthaftung fast ausschließlich die Patientenseite vertreten – und zwar deutschlandweit. So können Sie als Betroffene(r) unabhängig von Ihrem Wohnort unsere Expertise als erfahrener Patientenanwalt im Arzthaftungsrecht für sich nutzen. Das heißt unter anderem:

  • Wir helfen Ihnen, in schwierigen Fällen des Arzthaftungsrechts richtig zu entscheiden.
  • Wir beraten Sie individuell und kompetent zu Schadenersatz-, Schmerzensgeld- und sonstigen Ansprüchen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ärzte, Krankenhäuser und Versicherer.
  • Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich, bundesweit.

Warum bei der Arzthaftung ein Fachanwalt für Medizinrecht unverzichtbar ist

Behandlungsfehler, Kunstfehler oder fehlerhafte Beratungen durch den Arzt haben für Patienten oft schwerwiegende Folgen. Arztfehler stellen nicht selten eine lebenslange Belastung dar. Doch die Sachlage ist nicht immer so einfach. Wann liegt eigentlich ein Fall für das Arzthaftungsrecht vor? Was ist ein Behandlungsfehler? Welche Anforderungen darf man an eine ärztliche Behandlung stellen? Und welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus einer fehlerhafte Aufklärung durch den Arzt?

Neben diesen ganz grundlegenden Fragen gilt es auch stets, die fallspezifischen Aspekte zu klären. Im Bereich der Arzthaftung setzen wir uns als Ihr Anwalt und Fachanwalt für Medizinrecht umfassend mit Ihrem medizinischen Sachverhalt auseinander. Was ist überhaupt geschehen und was sind die medizinischen Folgen? Liegt ein einfacher oder ein grober Behandlungsfehler vor? Gibt es Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche, die Sie geltend machen können?

All dies sind komplexe Fragen, die Sie in jedem Fall mithilfe eines Fachanwaltes für Medizinrecht bearbeiten sollten. Wir von der Kanzlei Dr. Schultze-Zeu • Manthei & Kollegen sind auf das Arzthaftungsrecht und die Vertretung bei Behandlungsfehlern spezialisiert. Sprechen Sie uns an und tragen Sie uns Ihren Fall vor. Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.

Wir sind für Sie da.

Als Anwälte für Arzthaftung, Medizinrecht und Medizinproduktehaftung sowie für die Haftung bei Geburtsschäden sind wir Ihr Ratgeber und kompetenter Ansprechpartner. Mit besonderem Feingefühl, jahrzehntelanger Erfahrung und Durchsetzungsvermögen engagieren wir uns bundesweit für Ihre Belange – dabei vertreten wir als Ihr Rechtsanwalt weit überwiegend die Patientenseite. Wir vertreten keine Krankenhäuser, Hersteller oder Versicherer. Rufen Sie uns an und erzählen Sie uns von Ihrem Sachverhalt.

Wir freuen uns auf Sie!

So erreichen Sie uns:

Telefon: +49 (0)30 887 191 330

E.Mail: info@ratgeber-arzthaftung.de

Anschrift: Uhlandstraße 161, 10719 Berlin
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    Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bei fehlerhafter Aufklärung

    Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bei fehlerhafter Aufklärung Macht der Patient Aufklärungsfehler des behandelnden Arztes oder Krankenhauses geltend, so braucht er nichts beweisen. Es genügt, dass er vorträgt bzw. behauptet, vom behandelnden Arzt oder Krankenhaus weder über den Eingriff noch über die damit verbundenen Risiken noch über bestehende alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt worden zu sein. Behauptet […]

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    Der Prozessablauf im Arzthaftungsrecht Die Klage wird eingereicht. Bei Gericht wird gemäß Geschäftsverteilungsplan die Klage der zuständigen Kammer (Landgericht) bzw. dem Richter (Amtsgericht) zugeordnet. Die drei Richter der Kammer bzw. der Richter lesen/liest die Klageschrift und erlassen/erlässt auf der Grundlage der Ausführungen in der Klageschrift einen Beschluss über den Streitwert. In der Regel übernimmt das […]

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    Sonstige materielle Schadensersatzansprüche Diese Ansprüche können Sie als Geschädigte(r) ggf. geltend machen. Schadensersatz wegen vermehrten Pflegebedarfs Beispiel: Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.06.2004, VI ZR 60/03, VersR 2004, 1147-1149: Die von der unterhaltspflichtigen Mutter erbrachten Pflegeleistungen für ein durch einen Unfall geschädigtes Kind lassen auch dann dessen Anspruch gegen den Schädiger wegen vermehrter Bedürfnisse gemäß § 843 […]

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    Tipps und Tricks bei Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen So setzen Sie Ihre Forderungen gegenüber Ihrer Versicherung durch. A. Verhandlungsstrategien gegenüber Haftpflichtversicherungen Sehr wichtig ist das Auftreten gegenüber dem Sachbearbeiter einer Haftpflichtversicherung. Sehr geschätzt wird ein freundschaftliches und kollegiales Verhalten. Zu vermeiden ist daher eine Voreingenommenheit gegenüber bestimmten Sachbearbeitern, d.h. ein Schubladendenken sowie Ungeduld und sonstige emotionale Reaktionen. […]

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