Rechtsanwälte für Medizinrecht
Kompetente Hilfe für geschädigte Patienten bei Arzt- und Behandlungsfehlern
Die Anwaltskanzlei Dr. Schultze-Zeu • Manthei & Kollegen betreut seit 2001 Mandanten in den Schwerpunkten Arzthaftung und Geburtsschadensrecht. Das Medizinrecht ist ein umfangreiches Gebiet, das besondere Kenntnisse und eine umfangreiche Einarbeitung erfordert. Wir arbeiten eng mit zahlreichen medizinischen Gutachtern zusammen und sind in der Regel auf Seiten der geschädigten Patienten und Krankenkassen tätig. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei außergerichtlichen Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte und Krankenhäuser. Sowohl bei der Arzthaftung, bei Geburtsschäden als auch im Medizinrecht ist es das vorrangige Prinzip unserer Anwälte, sich mit den Haftpflichtversicherungen außergerichtlich zu einigen. Ist dies möglich und das Ergebnis akzeptabel, raten wir stets zu einem Vergleichsabschluss mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik. So können die geschädigten Patienten den in der Regel nervenaufreibenden Prozess umgehen.
Unsere Anwaltskanzlei ist nach ISO 9001:2008 zertifiziert für anwaltliches Dienstleistungs- und Kanzleimanagement. Die Zertifizierung erfolgte durch die Dekra.