RAin Sybille Meier
Rechtsanwältin
SPEZIALISIERUNGEN:
- Fachanwältin für Erbrecht
- Fachanwältin für Sozialrecht
- Spezialistin für Betreuungsrecht
Rechtsanwältin Sybille M. Meier hat Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin studiert und im Anschluss ein Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen absolviert. Im Jahr 1982 erfolgte ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. 1992 erwarb RAin Meier die Zusatzbezeichnung Fachanwältin für Sozialrecht. In den Jahren 2012 und 2013 absolvierte Sybille M. Meier den Fachanwaltslehrgang Fachanwalt für Erbrecht. Sie war von 2004 bis 2010 Mitglied des Vorstandes des Vormundschaftsgerichtstages e.V. (jetzt Betreuungsgerichtstag e.V.) und von 2005 bis 2009 stellvertretendes Mitglied des Zulassungsauschusses Fachanwaltsausschuss für Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin. Im Jahr 2017 erwarb Frau Meier die Zusatzbezeichnung Fachanwältin für Erbrecht. Weitere Fortbildungen umfassen die Teilnahme an den Lehrgängen „Zertifizierter Testamentsvollstrecker“ AGT im Jahr 2017 sowie die Teilnahme am Lehrgang „Testamentsvollstrecker“ der DVEV im Jahr 2019.
RAin Sybille Meier arbeitet seit 2013 in enger Kooperation in Bürogemeinschaft mit der Anwaltskanzlei Schultze-Zeu, Manthei & Kollegen.
Weitere Informationen zur Rechtsanwältin Sybille Meier finden Sie auf ihrer Website.