Wir sind für Sie da.
Als Anwälte für Arzthaftung, Medizinrecht und Medizinproduktehaftung sowie für die Haftung bei Geburtsschäden sind wir Ihr Ratgeber und kompetenter Ansprechpartner. Mit besonderem Feingefühl, jahrzehntelanger Erfahrung und Durchsetzungsvermögen engagieren wir uns bundesweit für Ihre Belange – dabei vertreten wir als Ihr Rechtsanwalt weit überwiegend die Patientenseite. Wir vertreten keine Krankenhäuser, Hersteller oder Versicherer. Rufen Sie uns an und erzählen Sie uns von Ihrem Sachverhalt.
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Das private Versicherungsrecht ab 1. Januar 2008 Die wesentlichen Änderung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes Seit dem 01. Januar 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft. Dieses bringt für Versicherungsnehmer eine Reihe wichtiger Verbesserungen. Denn durch die neuen Regelungen wurden die Rechte der Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherungen in vielen Bereichen erheblich gestärkt und die Transparenz im gesamten […]
Wichtige Hinweise für Versicherte Worauf Sie vor und nach dem Vertragsabschluß achten müssen Jeder braucht sie, jeder hat sie: Versicherungen. 1998 hatten allein 77% aller Deutschen eine Hausrat-, 66% eine private Haftpflicht- und mindestens 60% eine Lebensversicherung. In Anbetracht der immer geringeren Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gewinnen insbesondere auch private Krankenversicherungen zunehmend an Attraktivität. Ähnlich […]
Rechtsfolgen bei Nichtzahlung der Versicherungsprämie Zu den Rechtsfolgen einer nicht rechtzeitigen Prämienzahlung I. Übersicht: Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Zahlung der vereinbarten Prämie ist die einzige Hauptpflicht des Versicherungsnehmers (§ 1 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F.). Innerhalb der laufenden Prämie unterscheidet das Gesetz zwischen der Erstprämie (§ 38 VVG a.F.) und der Folgeprämie (§ […]
Besonderheiten bei der Regulierung von Großschäden I. Besonderheiten bei Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen Wenn man außergerichtliche Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen führt, insbesondere auch im Großschadensbereich, stellen sich in der Regel zahlreiche Fragen, die wir nachfolgend im Einzelnen erörtern und beantworten wollen. II. Zum Umfang der Vertretungsmacht der Haftpflichtversicherung bei Verhandlungen mit Geschädigten § 5 Ziffer 7 AHB […]