Rechtsgebiete

Medizinprodukthaftung

Ihr Fachanwalt für Medinzinrecht – kompetente Hilfe bei Schadensersatz- & Schmerzensgeld-Ansprüchen

Bei Schadensfällen im medizinischen Bereich, insbesondere bei der Medizinproduktehaftung, sollten Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Fachanwalt für Medinzinrecht und Haftung für Medizinprodukte aufsuchen, denn Hersteller, Versicherer und Krankenhäuser versuchen nicht selten routinemäßig, Schadensregulierungen abzulehnen oder zumindest hinauszuzögern. Dies trifft im Besonderen auf größere Schadensfälle und Behandlungsfehler zu. Als Ihr Anwalt für Medizinrecht haben wir uns auf das Medizinprodukthaftungsrecht spezialisiert und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich, bundesweit.

Unsere Schwerpunkte

  • Produkthaftungsrecht
  • Arzneimittelrecht
  • Durchsetzung von Regressansprüchen
  • Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche
  • Durchsetzung weiterer Ansprüche

Medizinrecht – wo Präzision lebenswichtig ist

Medizinprodukte haben sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wichtigen Bestandteil der medizinischen Behandlungsmöglichkeiten entwickelt. Ob Herzschrittmacher, Hüftprothesen, Brustimplantate, Kontaktlinsen, Kniegelenksprothesen oder künstliche Bandscheiben: sie sind aus der heutigen Medizin nicht mehr wegzudenken und erleichtern vielen Patienten das Leben ungemein.

Doch gerade weil Medizinprodukte so wesentlich in die Funktion unseres Körpers eingreifen, können die Folgen um so dramatischer sein, wenn sie sich als fehlerhaft herausstellen. Bei Hochrisiko-Medizinprodukten sind die Folgen nicht selten lebensbedrohlich. Sind Patienten möglicherweise von einem Fall für die Medizinprodukthaftung betroffen, sollten sie zeitnah die Unterstützung eines Fachanwaltes hinzuziehen. Das Medizinrecht sieht in diesen Fällen Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld vor, die entscheidend dafür sein können, wie betroffene Patienten ihr künftiges Leben meistern. Auf Schadensersatz haften gegebenenfalls nicht nur die Hersteller des Medizinproduktes sondern auch die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser. Hinzu kommt, dass sich aus der fehlerhaften Behandlung gegebenenfalls auch weitere Ansprüche ergeben – etwa ein Anspruch auf Ersatz der materiellen Schäden, Haushaltsführungsschaden oder Verdienstausfall.

Behandlungsfehler? Anspruch auf Schmerzensgeld? Sprechen Sie uns an.

Als Spezialkanzlei für Arzthaftung, Medizinrecht und Medizinprodukthaftung in Berlin vertreten wir unsere Mandanten bundesweit, gerichtlich und außergerichtlich. Dabei vertreten wir als Patientenanwalt Kanzlei ausschließlich die Patientenseite – und beraten Sie, wenn Sie zum Beispiel einen Arzt oder das Krankenhaus verklagen wollen. Wenn Sie vermuten, Geschädtigte(r) in einem Fall der Medizinprodukthaftung zu sein, sprechen Sie uns an und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen Ihre Ansprüche gegenüber dem Medizinprodukte-Hersteller und stellen fest, ob seitens des behandelnden Krankenhauses / Arztes ein Behandlungsfehler bzw. eine unzureichende Aufklärung vorliegt. Im Anschluss stellen wir fest, welche Ansprüche Ihnen zustehen und beraten gemeinsam mit Ihnen, welches Vorgehen in Ihrem Falle am sinnvollsten ist.

Wir sind für Sie da.

Als Anwälte für Arzthaftung, Medizinrecht und Medizinproduktehaftung sowie für die Haftung bei Geburtsschäden sind wir Ihr Ratgeber und kompetenter Ansprechpartner. Mit besonderem Feingefühl, jahrzehntelanger Erfahrung und Durchsetzungsvermögen engagieren wir uns bundesweit für Ihre Belange – dabei vertreten wir als Ihr Rechtsanwalt weit überwiegend die Patientenseite. Wir vertreten keine Krankenhäuser, Hersteller oder Versicherer. Rufen Sie uns an und erzählen Sie uns von Ihrem Sachverhalt.

Wir freuen uns auf Sie!

So erreichen Sie uns:

Telefon: +49 (0)30 887 191 330

E.Mail: info@ratgeber-arzthaftung.de

Anschrift: Uhlandstraße 161, 10719 Berlin
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