Der Bundesgerichtshof hat uns in seinen Urteilen und Beschlüssen bereits mehrfach zitiert. Dabei hat er regelmäßig auf unsere rechtswissenschaftlichen Aufsätze Bezug genommen. Dadurch haben wir die Rechtssprechung in vielen Fällen zu Gunsten der geschädigten Patienten beeinflusst.
Erfolge
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Herausgabe von Unterlagen bei Hygieneverstößen
Am 25.06.2019 erließ der Bundesgerichtshof einen Beschluss (AZ VI ZR 12/17), der die Verpflichtung des behandelnden Krankenhauses zur Herausgabe von Hygieneunterlagen bei Hygieneverstößen zum Inhalt hat. In diesem Beschluss zitierte uns der BGH. Hier war es so, dass sich der Patient mit Krankenhauskeimen infiziert und einen schweren Harnwegsinfekt erlitten hat. Die Ehefrau des inzwischen verstorbenen […]
Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei behaupteten Hygieneverstößen
Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes ist mit Beschluss vom 16.08.2016 (Aktenzeichen VI ZR 634/15) den rechtswissenschaftlichen Ausführungen in einem Aufsatz unserer Kanzlei gefolgt. Wir wurden erneut zitiert. Dabei ging es um Folgendes: Hat der Patient konkrete Anhaltspunkte für einen Hygieneverstoß im Krankenhaus vorgetragen, muss das Krankenhaus nachweisen, dass es sämtliche Maßnahmen zur Einhaltung der Hygienebestimmungen […]
Übergang des Anspruchs des Patienten auf Akteneinsicht auf die Krankenversicherung
Dieses Urteil des 6. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 26. Februar 2013 (AZ VI ZR 359/11) bezieht sich auf den Übergang des Anspruchs des verstorbenen Pflegeheimbewohners auf Einsicht in die Pflegedokumentation auf die Krankenversicherung zur Klärung von möglichen Schadensersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern. Der Bundesgerichtshof geht dabei von folgendem aus: Ist der Patient bereits verstorben, so ist davon auszugehen, […]
Anspruch der Krankenversicherung auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation
Am 23.03.2010 fällte der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zwei Urteile, die sich auf den Anspruch der Krankenversicherung auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation aus übergangenem Recht des Heimbewohners beziehen. Die Urteile tragen die Aktenzeichen AZ VI ZR 249/08 und VI ZR 327/08. In diesen Urteilen bezieht sich der Bundesgerichtshof auf rechtswissenschaftliche Aufsätze von Dr. Ruth […]
Wir sind für Sie da.
Als Anwälte für Arzthaftung, Medizinrecht und Medizinproduktehaftung sowie für die Haftung bei Geburtsschäden sind wir Ihr Ratgeber und kompetenter Ansprechpartner. Mit besonderem Feingefühl, jahrzehntelanger Erfahrung und Durchsetzungsvermögen engagieren wir uns bundesweit für Ihre Belange – dabei vertreten wir als Ihr Rechtsanwalt weit überwiegend die Patientenseite. Wir vertreten keine Krankenhäuser, Hersteller oder Versicherer. Rufen Sie uns an und erzählen Sie uns von Ihrem Sachverhalt.
Wir freuen uns auf Sie!
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