Rechtsgebiete

Klagen gegen Pflegeheime

Ihr Fachanwalt für Klagen gegen Pflegeheime und Pflegeeinrichtungen

Wir unterstützen Sie, wenn Sie ein Pflegeheim verklagen müssen!

Dank der Fortschritte der Medizin und der Verbesserung des Lebensstandards werden die Menschen immer älter. Allein in Deutschland hat sich die Zahl der über 60-Jährigen innerhalb des letzten Jahrhunderts mehr als vervierfacht. Diese positive Entwicklung hat allerdings auch negative Konsequenzen – auch und vor allem im Pflegebereich. Immer mehr Menschen müssen von immer weniger Personal betreut werden. Das führt zu einer steigenden Zahl von Zwischenfällen: Stürze, Lagerungsschäden und andere Personenschäden. So kommt es immer häufiger dazu, dass Betroffene und/oder Angehörige das jeweilige Pflegeheim auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagen müssen. Unsere Kanzlei hat sich seit vielen Jahren auch auf diesen Bereich spezialisiert. Wir beraten Sie auch in diesen Fällen kompetent außergerichtlich und gerichtlich – und zwar bundesweit.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • die Herausgabe von Patienten- und Pflegeheimunterlagen
  • die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Pflegeheim aufgrund von Pflegefehlern
  • die Durchsetzung von Regressansprüchen von Krankenversicherungen.

In welchen Fällen sollte ich das Pflegeheim verklagen?

Zu den häufigsten Schadensfällen, die in Pflegeheimen vorkommen, gehören Stürze der dort untergebrachten Patienten. Diese können beispielsweise zu schweren Kopfverletzungen oder einem Oberschenkelhalsbruch führen. In beiden Fällen führen die Verletzungen sehr häufig dazu, dass auch Patienten, die zuvor noch einigermaßen mobil waren, auf den Rollstuhl angewiesen sind oder auf Dauer bettlägerig werden. Um das Pflegeheim mit Aussicht auf Erfolg zu verklagen, muss neben diesem eingetretenen  Körperschaden auch die Verletzung eines medizinisch-pflegerischen Standards nachgewiesen werden. Grundlage dafür ist normalerweise ein pflegerisches oder geriatrisches Sachverständigengutachten – und das ist spätestens der Punkt, an dem wir als Ihr Anwalt auf den Plan treten.

Sind die Patienten tatsächlich auf Dauer bettlägerig, so kommt ein weiteres Risiko ins Spiel: die Bildung von Druckgeschwüren (Dekubitus), von denen bis zu 30 Prozent der Patienten in Pflegeheimen betroffen sind. Sie entstehen und verschlimmern sich durch eine gleichbleibende Liegeposition, Feuchtigkeit und mangelnde Hygiene sowie zum Teil durch psychische Stressfaktoren. Auch hier geht es darum, die nicht ausreichende Versorgung – etwa aufgrund von Personalmangel – nachzuweisen, sowie um deren ursächlichen Zusammenhang mit dem Auftreten der Druckgeschwüre.

Ein dritter Ansatzpunkt, um Pflegeheime zu verklagen, können die sogenannten freiheitsentziehenden Maßnahmen sein. Sie liegen vor, wenn eine Person gegen ihren natürlichen Willen durch mechanische Vorrichtungen, durch Einsperren oder auch durch bewusste Betäubung in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigt wird. Dies ist lediglich in einem rechtlich sehr eng abgesteckten Rahmen möglich – doch ohne Unterstützung durch erfahrene Anwälte hat hier eine Klage kaum Erfolgsaussichten.

Als Anwälte für Arzthaftung, Sozialrecht und Medizinprodukthaftung sind wir auch Ihr kompetenter Ratgeber und Ansprechpartner, wenn Sie als Angehöriger berechtigten Anlass sehen, ein Pflegeheim zu verklagen. Mit Feingefühl, jahrzehntelanger Erfahrung und Durchsetzungsvermögen setzen wir uns bundesweit für Ihre Belange ein – dabei vertreten wir weit überwiegend die Patientenseite. Wir vertreten keine Krankenhäuser, Hersteller oder Versicherer. Vertrauen Sie uns, rufen Sie an und erzählen Sie uns von Ihrem Sachverhalt!

Bei uns profitieren Sie von

  • umfassender Erfahrung im Medizin- und Sozialrecht
  • enger Zusammenarbeit mit den Kranken- und Pflegekassen
  • fast ausschließlicher Vertretung der Patientenseite.
Wir sind für Sie da.

Als Anwälte für Arzthaftung, Medizinrecht und Medizinproduktehaftung sowie für die Haftung bei Geburtsschäden sind wir Ihr Ratgeber und kompetenter Ansprechpartner. Mit besonderem Feingefühl, jahrzehntelanger Erfahrung und Durchsetzungsvermögen engagieren wir uns bundesweit für Ihre Belange – dabei vertreten wir als Ihr Rechtsanwalt weit überwiegend die Patientenseite. Wir vertreten keine Krankenhäuser, Hersteller oder Versicherer. Rufen Sie uns an und erzählen Sie uns von Ihrem Sachverhalt.

Wir freuen uns auf Sie!

So erreichen Sie uns:

Telefon: +49 (0)30 887 191 330

E.Mail: info@ratgeber-arzthaftung.de

Anschrift: Uhlandstraße 161, 10719 Berlin
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