Rechtsanwalt
Christoph Manthei
SPEZIALISIERUNGEN:
- Arzthaftungsrecht
- Personenschadensrecht
- Verkehrsrecht
FREMDSPRACHEN:
- Englisch
Christoph Manthei ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen. Er wurde 1975 geboren und hat das Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz und Berlin abgeschlossen. Danach absolvierte er sein Referendariat in Berlin und San Francisco. Im Jahr 2008 wurde Christoph Manthei der Titel Fachanwalt für Medizinrecht durch die Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen. Rechtsanwalt Manthei ist Spezialist für Arzthaftungsrecht und hat als weitere Schwerpunkte Personenschadensrecht und Verkehrsrecht.
Neben seiner Muttersprache Deutsch spricht er Englisch.
Rechtsanwalt Manthei unterrichtet regelmäßig als Dozent im Rahmen von Fachanwaltslehrgängen für Medizinrecht.