Aktuelles
Wir suchen Referendarinnen / Referendare
Wir sind eine erfolgreiche Berliner Anwaltskanzlei im Bereich des Medizinrechts mit Spezialisierungen auf den Gebieten Geburtsschadensrecht, Arzthaftungsrecht und Medizinproduktehaftung. Schon seit vielen Jahren bilden wir erfolgreich Referendarinnen und Referendare auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts aus. Auch aktuell suchen wir wieder Referendarinnen und Referendare zur Ausbildung in unserer Kanzlei. Mehr erfahren…
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte 2022 – 2024
Im Bereich „Rechtsprechung“ haben wir aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofes sowie der Oberlandesgerichte im Bereich des Arzthaftungsrechts aus den Jahren 2022 – 2024 veröffentlicht. In vier Dokumenten, die Sie als PDF herunterladen können, finden Sie 22 Fälle detailliert dargelegt. » Zur Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht 2022/2023 » Zur Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht 2024 Dokumente herunterladen » Dokument 1, […]
Deutschlandfunk 22. August 2024: Behandlungsfehler-Bilanz: Medizinischer Dienst beklagt mangelnde Fehlerkultur
In einem Beitrag des Deutschlandfunks vom 22. August 2024 berichtet Johannes Kuhn über die Behandlungsfehler-Bilanz in deutschen Krankenhäusern. In der Sendung heißt es: „2023 wies der medizinische Dienst der Krankenkassen 3.160 Behandlungsfehler nach, die zu Gesundheitsschäden führten. Insgesamt hatte die Organisation 12.500 Gutachten angefertigt. In gut jedem 4. Fall bestätigt sich also der Verdacht der […]
Thema CYTOTEC
Im Bereich des Geburtsschadensrechts ist das Thema CYTOTEC momentan besonders bedeutsam. CYTOTEC und Angusta (mit dem Wirkstoff Misoprostol) werden zur Geburtseinleitung eingesetzt. Wir verfügen über das Gutachten eines renommierten geburtshilflichen Gutachters, der sich mit sämtlichen Standards rund um die Geburtseinleitung mit Cytotec befasst hat. Wenn Sie Näheres hierzu erfahren möchten, wenden Sie sich gern an […]
Neue Publikation zu Cytotec in der Fachzeitschrift SPECULUM
Aktuell im Fachgebiet Geburtsschadensrecht besonders bedeutsam: Berichte und Informationen zur Verwendung von Cytotec bei der Einleitung der Geburt! Wir helfen Ihnen. Am 2. Juli 2020 haben wir als erste und einzige Kanzlei in Deutschland vor dem Landgericht Berlin ein CYTOTEC-Urteil erstritten. – 300.000 € Schmerzensgeld! In der Fachzeitschrift SPECULUM, im Sonderheft 1/2020, ist ein Aufsatz von […]
Cytotec – Ärzte verwenden umstrittenes Medikament in der Geburtshilfe
Katrin Langhans, Süddeutsche Zeitung, 12.02.2020 | Cytotec ist in Deutschland nicht zugelassen, um Geburten einzuleiten. Trotzdem wird die Pille täglich genau dafür eingesetzt.
LANGFASSUNG – Wehensturm – ein Bericht der Süddeutschen Zeitung von Katrin Langhans mit Zitaten von RAin Ruth Schultze-Zeu
Katrin Langhans, Süddeutsche Zeitung, 12.02.2020 | Cytotec ist in Deutschland nicht zugelassen, um Geburten einzuleiten. Trotzdem wird die Pille tagtäglich genau dafür eingesetzt.
Geburtseinleitung: Cytotec – Kleine Tablette, großes Risiko
Bericht von Eva Achinger und Ann-Kathrin Wetter, br | In Deutschland wird eine Tablette zur Geburtseinleitung eingesetzt, die nie für diesen Zweck zugelassen wurde. Recherchen von BR uns SZ zeigen, dass es zu schweren Komplikationen für Mutter und Kind kommen kann.
Neuer Artikel von Dr. Ruth Schultze-Zeu, Hartmut Riehn und Jana Augustin zu neuen Haftungsansätzen bei Infektionen in Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen
In der VersR, der Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht, Ausgabe 24, 70. Jahrgang, vom 15. Dezember 2019 ist ein umfangreicher Artikel von Frau Dr. Ruth Schultze Zeu, Hartmut Riehn und Jana Augustin zu neuen Haftungsansätzen bei Infektionen in Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen erschienen. Dr. Ruth Schultze-Zeu ist Fachanwältin für Medizinrecht in der Sozietät […]
Herzschlag verwechselt: 500.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschaden
Oberlandesgericht Oldenburg, Az 5 U 108/18, 13. November 2019 | Mit Urteil vom 13.11.2019 (Aktenzeichen 5 U 108/18) hat der 5. Zivilsenat des OLG Oldenburg einem heute 8-jährigen Mädchen aus dem Landkreis Gütersloh 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen und festgestellt, dass die beklagte Klinik aus dem Landkreis Osnabrück sowie die beklagte Ärztin zudem verpflichtet sind, dem […]
Neues Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema Krankenhausinfektion
Krankenhaus zur Herausgabe von Hygieneunterlagen verpflichtet. Während der Behandlung im Krankenhaus hatte sich der Patient mit Krankenhauskeimen infiziert und erlitt einen schweren Harnwegsinfekt. Die Ehegattin des inzwischen verstorbenen Patienten wirft dem Krankenhaus vor, nicht sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Hygiene und zur Sicherstellung des Infektionsschutzes bei der Behandlung, insbesondere auf der Intensivstation, ergriffen zu haben. […]
Interview über Schadensersatzansprüche bei Fehlern an Medizinprodukten
Rechtsanwältin Frau Dr. Schultze-Zeu gibt im Interview mit der Süddeutschen Zeitung Auskunft über Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Ansprüche bei fehlerhaften Medizinprodukten und Implantaten. Das ganze Interview ist hier nachzulesen. Außerdem wurde das Interview abgedruckt in: „Gefahr im Körper – das riskante Geschäft mit der Gesundheit. Das Buch zur weltweiten #ImplantFiles-Recherche“ (Süddeutsche Zeitung Edition 2018) Artikel als PDF […]
WirtschaftsWoche kürt uns zu einer der zwölf besten Kanzleien für Medizinrecht in Deutschland
Die WirtschaftsWoche vom 15. Dezember 2017 empfiehlt unsere Kanzlei Dr. Schultze-Zeu, Manthei & Kollegen als eine der zwölf Top-Kanzleien für Medizinrecht in Deutschland. – Am 3. März 2020 hat uns die WirtschaftWoche erneut empfohlen! Wir – Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Rechtsanwalt Christoph Manthei und Rechtsanwalt Oliver Drygalla – gehören zu den Spitzenvertretern der Patientenanwälte in […]
BGH übernimmt Empfehlungen von Dr. Ruth Schultze-Zeu zur Beweislast bei Hygieneverstößen im Krankenhaus.
Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes ist mit Beschluss vom 16.08.2016 (Aktenzeichen VI ZR 634/15) einer Empfehlung unserer Kanzlei gefolgt, die die sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei behaupteten Hygieneverstößen betrifft. Hat der Patient konkrete Anhaltspunkte für einen Hygieneverstoß im Krankenhaus vorgetragen, trifft den Krankenhausträger die sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Maßnahmen, die er ergriffen hat, um sicherzustellen, […]
Zum BGH-Urteil vom 22.06.2017, AZ: VII ZR 36/14, betreffend den Schadenersatzprozess gegen den TÜV Rheinland
Wir haben für eine Geschädigte, welcher man in 2008 Brustimplantate der Firma PIP mit minderwertigem Indutriesilikon eingesetzt hatte, einen Schadenersatzprozess gegen den TÜV Rheinland geführt. Dem TÜV Rheinland werfen wir vor, die Firma PIP nicht ordnungsgemäß überwacht zu haben. Nach der Medizinprodukterichtlinie 93/42 EWG, insbesondere Anhang II Ziffer 5, ist der TÜV Rheinland als […]
Medizinprodukthaftung: Unsere Reaktion auf das Urteil des Berufungsgerichts in Aix-en-Provence im Rechtsstreit um minderwertige PIP–Brustimplantate
Das Urteil des Berufungsgerichts in Aix-en-Provence vom 2. Juli 2015 im Rechtsstreit um minderwertige PIP–Brustimplantate, das den TÜV-Rheinland als benannte Stelle entlastet, ist für deutsche geschädigte Patientinnen belanglos. Zudem ist diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Die Geschädigten werden die Cour de Cassation anrufen. In seinem an den EUGH gerichteten Vorabentscheidungsersuchen vom 09.04.2015 (VII ZR 36/14), […]
Der BGH weist die Revision von Boston Scientific Medizintechnik zurück
Im Herzschrittmacherfall hat der Bundesgerichtshof am 09.06.2015 auf der Grundlage des Urteils des EUGH vom 05.03.2015 die Revision von Boston Scientific Medizintechnik gegen das für uns günstige Urteil des Landgerichts Stendal zurückgewiesen (VI ZR 284/12). Richtlinie 85/374/EWG Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Satz 1 lit a; ProdHaftG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. […]
Der Europäische Gerichtshof folgt unseren Argumenten und urteilt im „Herzschrittmacherprozess“
Am 05.03.2015 hat der Europäische Gerichtshof nun endlich sein „Herzschrittmacherurteil“ verkündet. Dabei folgte er in jeder Hinsicht unseren Argumenten und Anträgen (C-503/13). EuGH, Urteil vom 05. März 2015 – C-503/13 –JURIS * Vorabentscheidungsverfahren auf Vorlage durch den Bundesgerichtshof: Produkthaftung bei Fehlerhaftigkeit eines Herzschrittmachers. Tenor Der Gerichtshof (Vierte Kammer) hat für Recht erkannt: 1. Art. 6 […]
Erfolg beim Bundesgerichtshof im Brustimplantateprozess (PIP-Skandal)
Beim Bundesgerichtshof konnten wir im Brustimplantateprozess (PIP-Skandal) einen großen Erfolg erzielen. Es ist uns gelungen, das Gericht im Prozess gegen den TÜV Rheinland von unseren Argumenten zu überzeugen. Nun wird sich der EUGH mit der Sache befassen. Dieser entscheidet meist zu Gunsten der Patienten. Siehe Beschluss vom 09. April 2015 (VII ZR 36/14) BGH, EuGH-Vorlage […]
Bericht über die mündliche Verhandlung des EUGH am 03.09.2014 im „Herzschrittmacherfall“
A. Bericht über diemündliche Verhandlung vor dem EUGH am 03.09.2014: Am 03.09.2014 hat wegen des Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs im Herzschrittmacherfall (Az. C-503/13) die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) stattgefunden. In dieser Verhandlung habe ich die klagende Krankenkasse anwaltlich vertreten. Die beiden von dem BGH gestellten Fragen habe ich in meinem Plädoyer jeweils mit […]
Das Echo der Rechtsprechung auf unsere Aufsätze
1. Dr. Ruth Schultze-Zeu, Die Übergangsfähigkeit zivilrechtlicher Akteneinsichtsansprüche von Patienten und Pflegeheimbewohnern gegen Ärzte, Kliniken und Pflegeheime, VersR 2011, 194-198, – Zugleich Besprechung der BGH-Urteile vom 23.3.2010 (VI ZR 327/08) VersR 2010, 971 und (VI ZR 249/08) VersR 2010, 969 – Auf diesen Aufsatz bezieht sich der BGH in seinem Urteil vom 26.02.2013, Az. VI […]
Wir sind für Sie da!
Als Anwälte für Arzthaftung, Medizinrecht und Medizinproduktehaftung sowie für die Haftung bei Geburtsschäden sind wir Ihre Ratgeber und kompetente Ansprechpartner. Mit besonderem Feingefühl, jahrzehntelanger Erfahrung und Durchsetzungsvermögen engagieren wir uns bundesweit für Ihre Belange – dabei vertreten wir überwiegend die Patientenseite. Wir arbeiten nicht für Krankenhäuser, Hersteller von Medizinprodukten oder Versicherer. Rufen Sie uns an und berichten Sie uns über Ihr Problem.
Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können! So erreichen Sie uns:
Telefon: +49 (0)30 887 191 330
E.Mail: info@ratgeber-arzthaftung.de
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