MISOPROSTOL (ANGUSTA und CYTOTEC) IN DER GEBURTSEINLEITUNG
In der Fachzeitschrift SPECULUM, im Sonderheft 1/2020, ist ein Aufsatz von Frau Dr. Ruth Schultze-Zeu zum Thema Cytotec in der Geburtshilfe erschienen. Dazu hat sie mit über 30 Mandantinnen gesprochen und deren Erfahrungen einfließen lassen. Diesen Artikel können Sie hier lesen!
Die neueste Leitlinie zur Geburtseinleitung vom 1. Dezember 2020 in der Fassung von März 2021 ist fundamental bedeutsam. Diese Leitlinie können Sie hier lesen!
Im Übrigen verweisen wir auf die von uns formulierten Grundsätze, die bei der Einleitung einer Geburt zu beachten sind.
Schließlich empfehlen wir die Homepage von „Cytotec Stories“ aufzurufen, die von 112 betroffenen Eltern betrieben wird. Sie informiert vorbildlich über die neuesten Entwicklungen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierte schon am 16. März 2020 darüber, dass zahlreiche, neue Berichte über schwere Nebenwirkungen bei der Anwendung von Cytotec® außerhalb der zugelassenen Indikation vorliegen.
NEWS
Neueste Fundstellen zum Begriff „Misoprostol“ unter Google international
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V: Misoprostol (Geburtseinleitung) Vom 17. Februar 2022
Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Schwangere Frauen mit Indikation zur Geburtseinleitung bei unreifer Zervix (Bishop Score < 7) Zweckmäßige Vergleichstherapie: − Dinoproston Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Misoprostol gegenüber Dinoproston: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt!
Muss die Galenik von Angusta verbessert werden? – DAZ.online vom 31. Januar 2022
Man sollte meinen, der „Fall Cytotec“ rund um den Wirkstoff Misoprostol in der Geburtseinleitung wurde durch die Markteinführung von Angusta im vergangenen Jahr abgeschlossen. Doch noch ist das Nutzenbewertungsverfahren dazu nicht beendet. Es soll gegenüber Dinoproston ein Zusatznutzen gezeigt werden, was sich komplex gestaltet: Der Gemeinsame Bundesausschuss spricht von einem Dilemma, Probleme machen Bioäquivalenzstudien. Seit 1. September 2021 ist das orale Arzneimittel Angusta zur Geburtseinleitung auf dem deutschen Markt. Die Zulassung des Misoprostol-Präparates war in dieser Indikation sehnsüchtig erwartet worden. Die vorherrschende Hoffnung: „endlich Rechtssicherheit für Ärzte“. Zuvor hatte Ärzten und Ärztinnen in der Geburtshilfe der Off-Label-Use des Präparats Cytotec Probleme bereitet – vor allem, weil zuletzt medial intensiv über diesen berichtet wurde. Problematisch war insbesondere die Dosierung von Cytotec, da je Tablette 200 µg Misoprostol enthalten waren — Angusta enthält nun 25 µg je Tablette
KANN DER ZWECK DIE MITTEL HEILIGEN? – PS Politiken, 9. Januar 2022
Im Jahr 2012 beschaffte eine Gruppe dänischer Ärzte unter Verstoß gegen die Vorschriften eine Geburtseinleitungspille von Indien nach Dänemark. Die Ärzte waren überzeugt, dass die Pillen Leben retten würden – und darüber hinaus den Betrieb der unter Druck stehenden Entbindungsstationen reibungsloser gestalten könnten. Die dänische Arzneimittelbehörde sollte sicherstellen, dass die Pillen für schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder sicher sind, aber sie ließ das Medikament ungeprüft durchgehen und gab dem Parlament irreführende Informationen über das Medikament.
Cytotec – In Verruf geraten- Die Süddeutsche Zeitung vom 8. Mai 2021
„Nach Berichten über Wehenstürme soll das Medikament Cytotec aus Kliniken und Praxen verschwinden. Doch Ärzte warnen: Das könnte für viele Frauen gravierende Folgen haben.“
Verkaufsstopp für das Wehenmittel CytotecVersorgung von Schwangeren gefährdet? – Tagesspiegel vom 7. Mai 2021
„Wegen schwerer Nebenwirkungen wurde der Vertrieb eines Wehenmittels gestoppt, das auch für Abtreibungen verwendet wurde. Doch offenbar fehlen Alternativen.“
Lebensschutz – Auf dem Rücken von Frauen – Die Tagespost 30. April 2021
„Erbitterter Kampf um Cytotec®– oder warum Abtreibungsbefürworter gar keine Frauenfreunde sind. […] Dabei muss man wissen: Ein Off-Label-Use ist in der Medizin zwar nicht die Regel, aber auch nicht völlig ungewöhnlich. So kann zum Beispiel ein Medikament, das sich als wirksam in der Bekämpfung von Lungenkrebs erwiesen hat, auch bei Magenkrebs zur Anwendung kommen. Der Tumor wächst und muss schnell bekämpft werden, die Zulassung des Medikaments auch für Magenkrebs nimmt Zeit in Anspruch, die der Patient nicht hat. Ethisch akzeptabel ist der Off-Label-Use eines Arzneimittels immer dann, wenn es kein anderes zugelassenes Präparat mit diesem Wirkstoff für die Indikation gibt, das betreffende Arzneimittel Vorteile gegenüber anderen zugelassenen Wirkstoffen besitzt und der betreffende Wirkstoff aufgrund der wissenschaftlichen Datenlage ausreichend gut untersucht ist. Allerdings gilt auch dann: Ärzte müssen ihre Patienten über den Off-Label-Use aufklären und dies auch entsprechend dokumentieren.“
Frauenärzte schlagen Alarm – Fachmedium für PTA vom 26. April 2021
„Die Betreuung von Frauen in Notsituationen (insbesondere solchen, die tabuisiert sind) ist gefährdet!“, heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es sei für Deutschland nicht tragbar, den Zugang zu dem „essentiellen Medikament“ deutlich zu erschweren. Die Verbände fordern, die Versorgung der Frauen hierzulande mit dem Wirkstoff in den jeweils benötigten Dosierungen zu sichern und den Zugang wieder zu erleichtern. Unterzeichnet ist das Schreiben unter anderem vom Berufsverband der Frauenärzte, dem Deutschen Hebammenverband, dem Pro Familia Bundesverband und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG).“
Kein Cytotec mehr verfügbar: Gynäkologische Chirurgen rechnen mit Problemen – es geht nicht um die Geburtseinleitung – Medscape vom 26. April 2021
Was kommt nach Cytotec? – PTA-heute vom 20. April 2021
„Auch Angusta® enthält den Wirkstoff Misoprostol – aber eben in der richtigen Dosierung und Indikation. Die Leitlinie war schließlich im Dezember 2020 erschienen, im März 2021 wurde dann aufgrund anhaltender Diskussionen folgender Abschnitt hinzugefügt: Im September 2020 wurde auch in Deutschland und Österreich ein Misoprostol-haltiges Medikament zugelassen, dessen Markteinführung bereits in einzelnen europäischen Ländern erfolgt ist. In Österreich ist dieses Medikament bereits erhältlich. Die Markteinführung in Deutschland soll noch in diesem Jahr erfolgen. In der Schweiz wurde ein Zulassungsantrag gestellt (Stand März 2021). – Unabhängig von der damaligen und nun durch den „Importstopp“ neu aufgetretenen Situation hatte die DGGG schon im Februar gegenüber unseren Kollegen von DAZ.online für den Einsatz von Cytotec® in der Geburtseinleitung eine klare Position: „Cytotec® soll unabhängig davon nicht zur Geburtseinleitung verwendet werden, da die Dosierung mit 200 µg viel zu hoch ist.“ Die tatsächliche Markteinführung von Angusta® nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über den Zusatznutzen und die darauf folgende Preisfindung konnte also mehr oder weniger entspannt erwartet werden. Allerdings lässt diese noch immer auf sich warten, während Importeure und BfArM das Präparat Cytotec® mehr oder weniger plötzlich vom Markt genommen haben. „
Cytotec ist weg – was bleibt? – DEUTSCHE APOTHEKER ZEITUNG vom 19. April 2021
„Unabhängig von der damaligen und nun durch den „Importstopp“ neu aufgetretenen Situation hatte die DGGG schon im Februar gegenüber DAZ.online für den Einsatz von Cytotec® in der Geburtseinleitung eine klare Position: „Cytotec® soll unabhängig davon nicht zur Geburtseinleitung verwendet werden, da die Dosierung mit 200 µg viel zu hoch ist.“ Die tatsächliche Markteinführung von Angusta® nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über den Zusatznutzen und die darauf folgende Preisfindung konnte also mehr oder weniger entspannt erwartet werden. Allerdings lässt diese noch immer auf sich warten, während Importeure und BfArM das Präparat Cytotec® mehr oder weniger plötzlich vom Markt genommen haben. – Versorgungslücke in Bereichen höherer Dosierung – Die nun entstandene Situation hat die DGGG gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin e. V. in der DGGG (AGG) in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe e. V. (BLFG), dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF), der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DPGM) e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin e. V. (DGPGM) am 9. April dazu veranlasst, eine Pressemitteilung mit dem Titel „Erschwerter Zugang zu Cytotec erzeugt Versorgungslücke“ zu veröffentlichen. Darin bezieht man sich auf die Anfang April erschienenen Presseberichte. Das Problem: In anderen Indikationen – neben der Geburtseinleitung – wird Misoprostol durchaus in höhreren Dosierungen benötigt.“
PRESSEMITTEILUNG DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR GYNÄKOLOGIE UND GEBURTSHILFE E.V. (DGGG) vom 9. April 2021
„Die Berichterstattung in der Laienpresse, welche maßgeblich zur Entscheidung des erschwerten Zugangs zu Cytotec® geführt hat, lässt außer Acht, dass das Medikament Cytotec® in verschiedenen Bereichen der Gynäkologie und Geburtshilfe eingesetzt wird. Weltweit und auch in Deutschland wird es verwendet:
- zur Vorbereitung von Eingriffen an der Gebärmutter,
- zur Behandlung von Fehlgeburten und
- bei starken Blutungen nach einer Geburt.“
Endgültiges Aus für Cytotec – APOTHEKE ADHOC vom 6. April 2021
„Die Reimporteure Emra, Eurim und Kohlpharma kündigen den Import-Stopp an. Reimporteure sehen genügend Alternativen. Emra teilt auf Anfrage mit: „Wir haben in Abstimmung mit dem BfArM auf die Zulassung am 25. März verzichtet. Die vorhandene Ware wird im Laufe des Monats April abverkauft werden und danach ist bei der Firma EMRAmed Arzneimittel keine Ware mehr verfügbar, da keine weiteren Importe stattfinden.“ Die Diskussionen zum Wirkstoff Misoprostol führten zur Entscheidung des Import-Stopps. Weiterhin heißt es: „Die Verantwortung für die Verwendung des Produktes Cytotec im Off-Lable-Use liegt beim zuständigen Arzt und nicht beim pharmazeutischen Unternehmer. Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Cytotec liegen uns nicht vor.“
Auch Kohlpharma verzichtet auf die Zulassung und erklärte den Verzicht formal am 24. März. „Der Verzicht auf die Zulassung wirkt sofort mit der Erklärung. Daher wird ab diesem Zeitpunkt auch keine weitere Ware importiert. Bereits importierte Ware darf grundsätzlich weiter vertrieben werden. Die Verfügbarkeit von Cytotec bei uns wird im Laufe dieses Monates auslaufen.“ Kohlpharma äußert sich zu der Off-label Anwendung wie folgt: Auch wenn wir die ärztliche Therapiefreiheit und die ärztliche Verantwortung im Off-Label Use im Grundsatz nicht zu bewerten haben, ist seit Herbst letzten Jahres in Deutschland mit dem Präparat Angusta eine niedriger dosierte Alternative mit dem gleichen Wirkstoff direkt für die Geburtseinleitung zugelassen. Gleichzeitig hat das Präparat Cytotec in dem ursprünglich zugelassenen Indikationsbereich keine Bedeutung mehr. Daher haben wir auf die Zulassung verzichtet.“
Die Tagesschau berichtet am 3. April 2021 über den Importstopp für Cytotec – Siehe auch hier
„Nach Meldungen über schwere Nebenwirkungen bei der Geburtseinleitung mit Cytotec ziehen Behörden und Importeure die Reißleine. Das Arzneimittel soll in Deutschland nicht mehr verkauft werden.“
Tschüss Cytotec! Hallo Angusta? – DAZ-online vom 1. Februar 2021
Wird das im vergangenen Jahr im Rahmen der Geburtseinleitung medial heiß diskutierte „Problem Cytotec“ bald von der Bildfläche verschwinden? Vieles spricht dafür, denn das Präparat Angusta mit dem Wirkstoff Misoprostol wurde bereits letztes Jahr in der entsprechenden Indikation zugelassen. Offenbar muss jetzt nur noch über den Erstattungspreis entschieden werden, bevor Angusta – und damit ein zugelassenes orales Misoprostolpräparat für die Geburtseinleitung – auch tatsächlich auf dem Markt verfügbar wird.
Das „Problem Cytotec“: Optimale Dosierung von Misoprostol weiterhin unklar – DAZ.online vom 23. Dezember 2020
„Seit Dezember gibt es eine neue gemeinsame S2k-Leitlinie der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG, OEGGG, SGGG) zur Geburtseinleitung. Das ist nicht unbedingt relevant für Apotheker:innen – allerdings eben doch, wenn man sich an den Februar dieses Jahres zurückerinnert. Damals hatte der Artikel „Im Wehensturm“, erschienen in der „Süddeutschen Zeitung“, für viel Wirbel gesorgt. Es ging um Misoprostol im Präparat Cytotec.“
Ein Bericht von Eva Achinger und Ann-Kathrin Wetter, Bayerischer Rundfunk / Süddeutsche Zeitung – 16. Dezember 2020
„Die Berliner Fachanwältin für Medizinrecht Ruth Schulze-Zeu vertritt Mütter und Kinder, die einen Geburtsschaden erlitten haben. Viele Fälle seien ähnlich gelagert, sagt die Anwältin: Die Frauen bekämen Cytotec zur Einleitung der Wehen, es komme zu einer Überstimulation der Gebärmutter, einem Wehensturm; und dann zu schwerwiegenden Komplikationen, die die Kliniken nicht mehr in den Griff bekämen. ‚Etwa 40 Prozent der Fälle, die bei mir landen, sind Fälle, wo Cytotec zum Einsatz kommt“‘ sagt Ruth Schulze-Zeu. Sie sei über diese Wiederholung verwundert.“
Wehenmittel Cytotec: Ohne klare Regeln und Leitlinien – Rhein-Neckar-Zeitung vom 16. September 2020
„Ein zentraler Punkt von Kritikern ist das Fehlen aktualisierter Leitlinien. Dafür wäre die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) zuständig. „Wenn sie schon eine Empfehlung aussprechen, dann sollten sie auch eine Maximaldosis benennen, an die sich Gynäkologen halten sollen“, so Bilobrk. Die DGGG teilte auf Anfrage mit, ihre überarbeiteten Leitlinien in den nächsten Monaten bekannt zu geben. – Bis dahin gilt ein sogenannter „Rote-Hand-Brief“. Damit informieren in der Regel Pharmahersteller zum Beispiel über neu erkannte Risiken, geänderte Anwendungsregeln oder Rückrufe. Das BfArM verbreitet die Warnungen meist nur weiter, an Kliniken und Praxen. Im Fall Cytotec wurde die Behörde, was seltener vorkommt, selbst aktiv – und wies deutlich auf die Risiken hin. „Es liegen zahlreiche, neue Berichte über schwere Nebenwirkungen bei der Anwendung von Cytotec außerhalb der zugelassenen Indikation vor“, heißt es darin. „Cytotec ist nicht zur Geburtseinleitung zugelassen.“ Auch auf das Problem bei der Teilung wird hingewiesen. Es gebe „vermehrt Meldungen von schweren Nebenwirkungen“ im Off-Label-Gebrauch. Und schließlich, unmissverständlich: „Es darf, basierend auf der Produktinformation, nicht bei Schwangeren angewendet werden.“
Artikel der FAZ vom 24. Februar 2020 über das Problem der Dosierung von Cytotec
„Cytotec ist zu billig für teure Zulassungsstudien – Die anderen genannten Mittel sind zur Geburtseinleitung zugelassen, Cytotec nicht. Das muss zunächst nichts bedeuten, denn eine Zulassung wird nur erteilt, wenn die Pharmafirma eine solche auch beantragt. Sie müsste große, langwierige Studien durchführen, Risiken explorieren. Hersteller übernehmen nach Zulassung gegenüber dem Patienten gewissermaßen die Verantwortung und garantiert die Sicherheit für die jeweilige Indikation. Der Pharmakonzern Pfizer hat für Cytotec vor dreißig Jahren in Deutschland eine Zulassung erwirkt – und diese 2006 freiwillig zurückgegeben. Pfizer vertreibt andere Prostaglandine zur Geburtseinleitung, für Cytotec wurde nie eine Zulassung in der Geburtshilfe beantragt. „Das wird in absehbarer Zukunft auch nicht geschehen“, meint Kainer, „Cytotec ist zu billig.“ Der niedrige Preis hat historische Gründe: Da das Magenmittel mehrmals am Tag eingenommen werden sollte, über Monate, durfte die einzelne Dosis nicht teuer sein. Eine Tablette mit 200 Mikrogramm Wirkstoff kostet kaum fünfzig Cent, und zur Geburtseinleitung genügen zunächst nur ein Achtel dieser Menge, während mit den ausdrücklich dafür zugelassenen Prostaglandine die Kosten pro Einleitung teilweise im dreistelligen Bereich liegen. Zulassungsverfahren sind teuer und gerade in der Geburtshilfe sind Studien aufwändig: Welche hochschwangere Frau möchte schon gerne ein Geburtsmedikament an sich testen? Aus diesem Grund ist ein „Off-Label-Use“ von Medikamenten bei Schwangeren und Kindern durchaus üblich. Ärzte können sich im Rahmen der Therapiefreiheit auf ausreichende wissenschaftliche Evidenz berufen und das Medikament empfehlen, die Patientinnen müssen darüber aufgeklärt werden.“
„BR und Süddeutsche Zeitung berichteten von Komplikationen, die im Zusammenhang mit Cytotec in der Geburtshilfe auftreten. Jetzt reagieren hunderte Frauen im Netz. Auch der Bundesgesundheitsminister ist aufmerksam geworden.“
Katrin Langhans, Süddeutsche Zeitung, 12.02.2020 | Cytotec ist in Deutschland nicht zugelassen, um Geburten einzuleiten. Trotzdem wird die Pille tagtäglich genau dafür eingesetzt
„Medizinrechtsanwältin Ruth Schultze-Zeu hat regelmäßig mit Cytotec-Fällen zu tun, Ähnliches berichten drei weitere Medizinrechtsanwälte in Berlin und Köln. Schultze-Zeu vertritt Eltern von Kindern, die mit Gehirnschaden auf die Welt kamen. Gerade bearbeitet sie den Fall eines Mädchens, das nach der Gabe von Cytotec und einem weiteren Wehenmedikament wenige Tage nach der Geburt starb. „Es ist immer das gleiche Schema“, sagt Schultze-Zeu. „Die Frauen werden nicht aufgeklärt, wir haben einen Wehensturm, der nicht mehr beherrschbar ist, es treten Komplikationen auf, und das Kind kommt mit einem schweren Schaden zur Welt.“ Klagen dieser Art ziehen sich oft über Jahre hin, oft gibt es am Ende einen Vergleich.“