Aktuelles
1. Wann liegen die Voraussetzungen für eine Geburtseinleitung vor?
In der Regel findet die Geburt ab der 40 SSW statt. Ist das nicht der Fall, kann an der 41 SSW die Geburt eingeleitet werden. Das gilt natürlich nur, wenn keine Risiken vorliegen.Ab der 42 SSW sollte dringend die Geburt eingeleitet werden.
2. Sind ab der 40 SSW Kontrollen durchzuführen?
Ab der 40 SSW bis zur 42 SSW sind, wenn die Geburt noch nicht eingeleitet wird, Kontrollen durchzuführen. Dabei handelt es sich um CTG Kontrollen etwa alle 3 Tage und um Ultraschalluntersuchungen mit Fruchtwasserbestimmung mind. alle 5 Tage. Zeigen sich dann Auffälligkeiten wie ein pathologisches CTG oder eine Abnahme des Fruchtwassers, ist die Geburt einzuleiten.
3. Bei Vorliegen von Risiken sollte die Geburt spätestens in der 40 SSW eingeleitet werden.
Als Risiken kommen insbesondere in Betracht: Höheres mütterliches Alter, ein BMI über 30, ein Nikotinabusus, eine fetale Makrosomie, ein Fruchtwasser Abgang von ca. 33 %.
4. Das Wehenmittel Oxytocin sollte – wenn überhaupt – zur Geburtseinleitung nur verwendet werden, wenn sich der Muttermund in Eröffnung befindet. Bei einem unreifen Muttermund darf Oxytocin nicht gegeben werden.
5. Zu den Dosierungen von Cytotec Tabletten: Die erste Tablette sollte nicht größer sein als 50 Mikrogramm. Die späteren Gaben sollten jeweils 100 Mikrogramm nicht überschreiten. Ein manuelles Zerstückeln sollte vermieden werden.
6. Cytotec darf zur Geburtseinleitung nicht gegeben werden, wenn die Schwangere bereits regelmäßige Wehen hat. Cytotec darf außerdem nicht gegeben werden, wenn die Schwangere bereits ein Kind per Kaiserschnitt gekommen hat.
7. Wurde Cytotec zur Geburtseinleitung gegeben und treten anschließend regelmäßige Wehen auf, hat eine dauerhafte CTG Überwachung stattzufinden. Geschieht dies nicht, handelt die Geburtsklinik fehlerhaft.
8. Tritt nach Gabe von Cytotec ein Wehensturm auf, sollte eine intravenöse Applikation von Partusisten (ein bestimmtes Mittel zur Wehenhemmung) gegeben werden.
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