Urteile Krankenhausinfektion

Krankenhausinfektion: Krankenhaus zur Herausgabe von Unterlagen verpflichtet.

Krankenhausinfektion

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Patient mit Krankenhauskeimen (multiresistenten Keimen / MRSA / „Krankenhausinfektion“) infiziert und einen schweren Harnwegsinfekt erlitten. Er verstarb in der Folge. Seine Ehefrau warf dem Krankenhaus vor, nicht sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Hygiene und des Infektionsschutzes bei der Behandlung des Patienten ergriffen zu haben – insbesondere während der Behandlung auf der Intensivstation. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass das Krankenhaus aufgrund der Vorwürfe der Ehefrau verpflichtet ist, sämtliche Hygieneunterlagen sowie sämtliche Desinfektions- und Reinigungspläne sowie den kompletten Hygieneplan vorzulegen. Dies schließt auch die Unterlagen ein, aus denen hervorgeht, dass die Regeln des Hygieneplans auch tatsächlich umgesetzt wurden. Im Anschluss wird untersucht, ob das Krankenhaus gegen die Regeln zur Verhinderung von Infektionen und gegen die Hygieneregelungen verstoßen hat.

Die Vorwürfe des Patienten können also ganz allgemein gehalten sein und lösen dennoch eine Verpflichtung des Krankenhauses zur umfassenden Vorlage von Unterlagen aus.

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