Rechtsprechung Arzthaftung 2015
Arzthaftung
85 Entscheidungen deutscher Gerichte zum Arzthaftungsrecht aus dem Jahr 2015.
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Inhaltsverzeichnis
- BGH, Beschluss vom 29.09.2015 – VI ZR 418/14 – * Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats darf der Tatrichter Feststellungen darüber, wie sich ein Patient bei ausreichender Aufklärung entschieden hätte, und ob er in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, grundsätzlich nicht ohne persönliche Anhörung des Patienten treffen; ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn schon die unstreitigen äußeren Umstände eine sichere Beurteilung der hypothetischen Entscheidungssituation erlauben – S. 9
- Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.09.2015 – 1 U 132/14 – * Äußert der Sachverständige in seinem Gutachten Kritik an der ärztlichen Dokumentation und bezeichnet diese auch mit Blick auf die Weiterbehandlung des Patienten als lückenhaft, muss das Gericht dies zur Kenntnis nehmen und sich mit den Konsequenzen dieser Lücken im Einzelfall befassen. – Eine pflichtwidrig lückenhafte Dokumentation kann ein Behandlungsfehler sein, wenn die fehlenden Angaben in der Weiterbehandlung des Patienten zu vermeidbaren medizinischen Defiziten und dadurch zu einem Schaden führen. – S. 10
- OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 25.08.2015 – 5 W 35/15 – * § 630 Abs. 2 S. 2 BGB gewährt dem Patienten u.U. auch einen Anspruch auf eine Erklärung des Behandlers, dass für ihn keine Umstände erkennbar sind, welche die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen können (sog. Negativauskunft). – S. 19
- OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 12.08.2015 – 5 U 50/15 – * Ist einzig verbliebene Folge eines groben Diagnose- und Befunderhebungsfehlers (hier: unzureichende Untersuchung einer Gewebeprobe) eine Verzögerung der Behandlung, nimmt ein später auftretender Sekundärschaden (Mammakarzinom als Rezidiv) nur dann an der Beweislastumkehr teil, wenn die entsprechende Verzögerung typischerweise geeignet ist, diesen Sekundärschaden hervorzurufen – S. 21
- OLG Koblenz, Urteil vom 22.07.2015 – 5 U 758/14 – * Arzthaftung: Aufklärungspflicht bei unterschiedlichen Operationstechniken; hypothetische Einwilligung bei lückenhafter Risikoaufklärung; Beweisfolgen der Vernichtung von Behandlungsunterlagen; keine Sachverständigenanhörung zu Rechtsfragen – S. 24
- OLG Köln, Urteil vom 15.07.2015 – 5 U 202/08 – * Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht vor Durchführung einer Umstellungsosteotomie; Schmerzensgeldbemessung bei distaler Oberschenkelamputation – S. 28
- OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 08.07.2015 – 5 U 28/15 – * Der Verursacher eines Verkehrsunfalls wird nicht von der Haftung für Folgeschäden des verletzten Unfallopfers (hier: hypoxischer Hirnschaden) frei, nur weil diese in weiten Teilen durch einen groben Behandlungsfehler des nach dem Unfall erstbehandelnden Krankenhauses verursacht sind. – S. 36
- OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2015 – 26 U 112/14, I-26 U 112/14 – * Unterlassene Abstrichentnahme bei einer perforierten Appendizitis – S. 43
- OLG Hamm, Urteil vom 03.07.2015 – I-26 U 104/14, 26 U 104/14 – * Wird bei einer jugendlichen Patientin (15 Jahre) die Ursache eines erhöhten Blutdrucks (160/100) nicht abgeklärt, ist der Hausärztin ein Befunderhebungsfehler zur Last zu legen. Kommen weitere Alarmzeichen -mehrfache Bewusstlosigkeiten- hinzu, ist die mangelnde Befunderhebung als grober Behandlungsfehler der Hausärztin zu werten. Für den Verlust beider Nieren, der Dialysepflicht und 53 Folgeoperationen – darunter erfolglose Nierentransplantation – ist bei einer jugendlichen Patientin ein Schmerzensgeld von 200.000 EUR angemessen – S. 50
- OLG Köln, Beschluss vom 01.07.2015 – 5 U 18/15 – * Vor der Durchführung einer Operation muss der Arzt nicht aufklären über eine aufgrund eines unauffälligen Befundes nicht zu erwartende, sich intraoperativ ergebende Notwendigkeit einer Sehnendurchtrennung (hier: lange Bizepssehne) – S. 58
- OLG München, Urteil vom 26.06.2015 – 10 U 2581/13 – * Schmerzensgeld bei Verletzung durch Verkehrsunfall: Operative Behandlung einer Schulterverletzung und Dauerschaden durch Armvenenthrombose sowie chronisches Schmerzsyndrom mit belastungsabhängiger Schmerzverschlimmerung – S. 60
- OLG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2015 – 5 U 267/15 – * Arzthaftung: Aufklärungspflicht eines Urologen bei jahrelang persistierenden Miktionsproblemen; Abgrenzung eines Diagnoseirrtums vom Befunderhebungsversäumnis bei transsymphysärer Fistelbildung nach Prostataresektion – S. 64
- OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2015 – I-32 SA 25/15, 32 SA 25/15 – * Im Arzthaftungsprozess bestimmt sich der Erfolgsort des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung regelmäßig nach dem Ort der in Frage stehenden fehlerhaften ärztlichen Behandlung, wenn durch diese die primäre Gesundheitsbeschädigung des klagenden Patienten eingetreten ist. Der Ort, an dem weitere sekundäre Schadensfolgen einer zuvor vollendeten ärztlichen Behandlung eingetreten sind, ist kein Erfolgsort im Sinne von § 32 ZPO – S. 67
- OLG Koblenz, Beschluss vom 18.06.2015 – 5 U 66/15 – * Berufung im Arzthaftungsprozess: Sorgfaltspflichten eines Hausarztes bei Patient mit kontinuierlich steigendem PSA–Wert; versäumte Überweisung an einen Urologen; inhaltliche Anforderungen an die Patientenberatung; Dokumentationsfehler durch getrennte Dokumentation verschiedener Befunde; Präklusion neuen Parteivortrags zum Behandlungsgeschehen – S. 68
- BGH, Beschluss vom 16.06.2015 – VI ZR 332/14 – * Berufung im Arzthaftungsprozess wegen Geburtsschäden: Pflicht des Tatrichters zu Klärung von Widersprüchen von Amts wegen; Einwand des verspäteten Vorbringens bei fehlender richterlicher Aufklärung von Amts wegen; Rechtsfehler bei Begutachtung durch Sachverständigen eines nicht einschlägigen Fachgebiets – S. 72
- OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2015 – 5 U 186/14 – * Arzthaftung: Übersehen einer Orbitabodenfraktur als grober Behandlungsfehler – S. 76
- OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2015 – 5 U 197/14 – * Ein haftungsbegründender Diagnosefehler kann nicht darin gesehen werden, dass die Behandler der Beklagten (im09.2005) die Diagnose Fibromyalgiesyndrom anstelle der Diagnose Sjögren-Syndrom in Verbindung mit neurogener Muskelatrophie gestellt – und in der Folge den Kläger dementsprechend behandelt – haben. – S. 78
- OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2015 – 5 U 128/14 – * Arzthaftung: Überzeugungskraft eines Sachverständigengutachtens – Es ist offenkundig und bedarf keines Beweises, dass eine schwere Komplikation bei einem Schwangerschaftsabbruch bei bestehendem Kinderwunsch eine schwere persönliche Belastung darstellt. – S. 80
- OLG Köln, Beschluss vom 01.06.2015 – 5 U 18/15 – * Arzthaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Patienten wegen Durchtrennung der langen Bizepssehne im Zusammenhang mit einem arthroskopischen Eingriff; Umfang der Aufklärungspflicht; hypothetische Einwilligung des Patienten – S. 82
- OLG München, Beschluss vom 01.06.2015 – 24 W 881/15 – * Ärztliche Untersuchung einer Partei durch gerichtlichen Sachverständigen: Eingriff in die Privatsphäre; Kein Anwesenheitsrecht der Gegenpartei bei der Untersuchung und dem Anamnesegespräch – S. 85
- OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2015 – I-26 U 2/13, 26 U 2/13 – * Ein Arzt, der auf vollständig erhobenen Befunden einen falschen Schluss zieht, unterliegt einem – für sich allein noch nicht haftungsbegründenden – Diagnoseirrtum. Dieser stellt erst dann einen haftungsbegründenden Diagnosefehler dar, wenn die Diagnose im Zeitpunkt der medizinischen Behandlung aus der Sicht eines gewissenhaften Arztes medizinisch nicht vertretbar ist – S. 88
- OLG Köln, Beschluss vom 27.05.2015 – 5 U 194/14 – * Arzthaftungsprozess: Kausalzusammenhang zwischen Behandlungs- und Befunderhebungsfehler und der Implantation einer Kniegelenksprothese – S. 90
- OLG Köln, Beschluss vom 18.05.2015 – 5 U 12/15 – * Zahnarzthaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen mangelnder Eingriffs- und Risikoaufklärung unter Berücksichtigung des Einwandes der hypothetischen Einwilligung des Patienten – S. 92
- OLG Köln, Beschluss vom 13.05.2015 – 5 U 166/14 – * Arzthaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch aufgrund eines Lagerungsschadens – S. 94
- OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2015 – I-32 SA 14/15, 32 SA 14/15 – * Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Gerichtsstand bei Inanspruchnahme zweier Kliniken wegen ärztlicher
Behandlungsfehler – S. 96 - OLG Koblenz, Beschluss vom 06.05.2015 – 5 W 305/15 – * Arzthaftungsprozess: Abgrenzung eines Parteiwechsels von einer Rubrumsberichtigung – Auch im Arzthaftungsprozess ist die Bezeichnung einer Partei auslegungsfähig. Entscheidend ist nicht das erkennbar fehlerhaft Verlautbarte, sondern das ersichtlich Gewollte. – S. 98
- OLG Köln, Beschluss vom 06.05.2015 – 5 U 181/14 – * Krankenhaushaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen der Fehlplatzierung einer Magensonde in die Luftröhre – S. 99
- OLG Nürnberg, Urteil vom 30.04.2015 – 5 U 2282/13 – * Arzt- und Krankenhaushaftung: Notwendige Risikoaufklärung über mögliche Komplikationen vor einer Hüftprothesen-Wechseloperation; Schmerzensgeld bei Verletzung des Nervus ischiadicus – S. 102
- **Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30.04.2015 – 12 U 165/13 – * Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit einer Operation am rechten Arm; hypothetische Einwilligung des Patienten; Schmerzensgeldanspruch aufgrund verspäteter Schmerzbehandlung – S. 114
- Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 30.04.2015 – 4 U 893/13 – * Die Tätigkeit eines Durchgangsarztes ist jedoch nicht ausschließlich dem Privatrecht zuzuordnen. Bei der gemäß § 34 Abs. 1 SGB VII zu treffenden Entscheidung, ob es erforderlich ist, eine besondere unfallmedizinische oder Berufskrankheiten-Versorgung einzuleiten, erfüllt der Durchgangsarzt nämlich eine der Berufsgenossenschaft obliegende Pflicht. Deshalb ist diese Entscheidung als Ausübung eines öffentlichen Amtes zu betrachten (BGHZ 179, 115, 120 m.w.N. Urteil vom 09.03.2010 – VI ZR 131/09 – Rn. 8). Insoweit stellen die Berufsgenossenschaften die Heilverfahrensarten „allgemeine Heilbehandlung“ und „besondere Heilbehandlung“ zur Verfügung (vgl. Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 34 Rn. 4). – S. 122
- LG Heidelberg, Urteil vom 22.04.2015 – 4 O 221/13 – * Umfang der Aufklärungspflicht des Arztes – S. 126
- OLG Köln, Urteil vom 22.04.2015 – 5 U 108/14 – * Arzthaftungsprozess: Indikation für eine Arthroskopie; Befragung des Klägers bei einer Untersuchung durch den medizinischen Sachverständigen – S. 133
- Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.04.2015 – 10 W 57/14, 10 W 57/14 (Abl) – * Der Sachverständige handelt grob fahrlässig, wenn er in seinem Gutachten Formulierungen verwendet, die ein subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit rechtfertigen können. Die unbedingt erforderliche Unparteilichkeit des Sachverständigen gebietet es, dass sich der Sachverständige während der Gutachtenerstattung absolut neutral verhalten muss und dass er die Beweisfragen unvoreingenommen und objektiv beantwortet. Bereits der durch seine Formulierungen verursachte Anschein der Parteilichkeit macht das Gutachten unbrauchbar, auch wenn es sachlich tatsächlich ohne Mängel ist. Der Sachverständige verliert dann seinen Vergütungsanspruch – S. 138
- Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.04.2015 – 1 U 119/13 – * Ohne erkennbare Einschränkungen der Gehfähigkeit im Sinne einer claudicatio intermittens ist eine Befunderhebung (Angiografie) zum Ausschluss eines sich anbahnenden oder vorliegenden arteriellen Verschlusses nicht geboten. – Erweckt der Patient den Anschein einer Besserung des zuvor geäußerten Beschwerdebildes, kann dies einem Befunderhebungsfehler entgegen stehen – S. 141
- OLG Hamm, Urteil vom 14.04.2015 – I-26 U 125/13, 26 U 125/13 – * Arzt- und Krankenhaushaftung: Verschuldenszurechnung bei der Hinzuziehung eines Konsiliararztes; Beweislastumkehr bei einer MRSA-Infektion eines Patienten aufgrund eines Hygienemangels – S. 145
- OLG Köln, Beschluss vom 13.04.2015 – 5 U 129/14 – * erichtssachverständiger im Arzthaftungsprozess: Befangenheitsbesorgnis bei Vertretung des Patienten eines Arzthaftungsrechtsstreits gegen den Sachverständigen durch den Prozessbevollmächtigten des Klägers – S. 147
- Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 02.04.2015 – 5 U 12/14 – * Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer spinalen Ischämie bei einem infrarenalen Aorteneingriff wegen eines Bauchaortenaneurysmas; hypothetische Einwilligung des Patienten; ernsthafter Entscheidungskonflikt – S. 150
- OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2015 – I-3 U 26/14, 3 U 26/14 – * Bei Sozialeistungen, die nicht auf Grund eines Sozialversicherungsverhältnisses erbracht werden, ist für den Zeitpunkt des Anspruchsüberganges nach § 116 SGB X maßgebend, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalles eine Leistungspflicht ernsthaft in Betracht zu ziehen ist. – S. 156
- OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2015 – 5 U 128/14 – * Arzthaftung: Harnleiterabriss bei Einsatz manueller Kraft bei einem Schwangerschaftsabbruch; Schmerzensgeldbemessung bei Verlust einer Niere – S. 160
- OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2015 – 5 U 139/14 – * Zahnarzthonorarklage: Aufrechnung mit Kosten einer fehlerbedingt erforderlichen Nachbehandlung; Unbrauchbarkeit einer prothetischen Versorgung – S. 162
- LG Münster, Urteil vom 25.03.2015 – 108 O 13/13 – * Ärztliche Aufklärungspflicht vor einer allogenen Stammzelltransplantation: Pflicht zur Aufklärung über entfernte Risiken und Nebenwirkungen eingesetzter Medikamente – S. 165
- OLG Köln, Urteil vom 25.03.2015 – I-5 U 100/14, 5 U 100/14 – * Kinderarzthaftung: Haftung für Unterlassen; Erforderlichkeit der Einweisung eines Neugeborenen in ein Krankenhaus bei Gelbfärbung; Anforderungen an eine Sicherungsaufklärung – S. 172
- OLG Frankfurt, Urteil vom 24.03.2015 – 8 U 179/13 – * Arzthaftung: Ärztliche Methodenwahl bei der Behandlung eines Hüftgelenkschadens – S. 182
- OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2015 – 5 W 4/15 – * Haftung für Medizinprodukte: Dem beklagten Hersteller von einer dem Kläger implantierten ASR-Hüftgelenksprothese ist es ggf. zuzumuten, dass Sachverständige als Gerichtsgutachter herangezogen werden, die sich bereits außergerichtlich mit den von der Beklagten hergestellten Hüftgelenksprothesen und der Frage ihrer Fehlerhaftigkeit befasst haben. – S. 186
- OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2015 – 5 W 5/15 – * Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Erstattung eines Privatgutachtens für einen Dritten in derselben Sache – S. 188
- LG Münster, Urteil vom 23.03.2015 – 111 O 41/12 – * Schadensersatz nach grob fehlerhafter Behandlung: Erstattung von Fahrtkosten für Angehörigenbesuche; Erstattungsfähigkeit erhöhter Reisekosten – S. 189
- OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2015 – I-5 W 7/15, 5 W 7/15 – * Arzthaftungssache: Angemessenheit der Höhe des Schmerzensgeldes sowie der Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts – S. 194
- LG Dortmund, Urteil vom 18.03.2015 – 4 O 152/12 – * Der Kläger hat nicht bewiesen, dass das Rettungsteam, das für die Beklagte am 24.02.2011 hoheitlich handelnd tätig geworden ist, dem Kläger gegenüber obliegende Amtspflichten verletzt hat. – S. 195
- OLG Hamm, Beschluss vom 18.03.2015 – I-3 U 20/14, 3 U 20/14 – * Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass die Beklagte weder ihre aus dem Krankenhausaufnahmevertrag resultierende dienstvertragliche Obhutspflicht noch ihre aus § 823 Abs. 1 BGB folgende – inhaltsgleiche – Pflicht zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Patienten verletzt hat. – S. 199
- OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2015 – I-28 U 208/13, 28 U 208/13 – * Zu den Beratungspflichten eines Rechtsanwalts, der in einer vorausgegangenen Arzthaftungssache einen Abfindungsvergleich abschließt. – Zu Fragen der haftungsausfüllenden Kausalität in einer Anwaltshaftungssache, wenn es um den hypothetischen Ausgang einer Arzthaftungssache geht – S. 204
- OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2015 – I-26 U 108/13, 26 U 108/13 – * Schmerzensgeld für eine Fehlbehandlung bei der Geburt – Schmerzensgeld 300.000 €. – S. 215
- OLG Köln, Beschluss vom 13.03.2015 – 5 U 93/14 – * Zahnarzthonorar: Erlass einer Honorarforderung – S. 219
- OLG Frankfurt, Urteil vom 12.03.2015 – 15 U 73/13 – * Arzthaftung: Angeblich fehlerhafte Knieoperation – Verjährung: Verhandlungen schweben schon dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein. Nicht erforderlich ist, dass Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht – S. 221
- LG Berlin, Urteil vom 10.03.2015 – 8 O 119/13 – * Arzt- und Krankenhaushaftung: Beinamputation nach fehlerhafter Wundversorgung – Ein Intervall für Wundspülung und Verbandswechsel von dreimal wöchentlich ist aus medizinischer Sicht angemessen und sachgerecht und stellt keine Verkürzung des medizinischen Standards dar. – S. 228
- LG Koblenz, Urteil vom 10.03.2015 – 6 S 310/14 – * Zahnarzthaftungsprozess: Überstopfen eines Zahnes als Behandlungsfehler – S. 231
- Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.03.2015 – 1 U 10/14 – * Krankenhaushaftung: Darlegungslast der Behandlerseite im Zusammenhang mit der gebotenen Risikoaufklärung bei einer Patientin mit einem Bandscheibenvorfall; Reichweite der Risikoaufklärung bei alternativen Behandlungsmethoden; Aufklärungsmängel und hypothetische Einwilligung; Schmerzensgeldanspruch und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden bei Erwerbsunfähigkeit der Patientin infolge einer Infektion mit Staphylococcus aureus – S. 233
- OLG München, Urteil vom 06.03.2015 – 10 U 824/14 – * Ob über die Primärverletzung hinaus ein Unfall auch für weitere Beschwerden des Unfallopfers ursächlich ist, ist eine Frage der haftungsausfüllenden Kausalität, die sich gem. § 287 ZPO beurteilt – S. 242
- LG Krefeld, Urteil vom 05.03.2015 – 3 O 414/12 – * Bei einem Diagnosefehler kommt eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität nur dann in Betracht, wenn der Fehler als grob zu bewerten ist und einen schweren Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst darstellt. Von einem fundamentalen Diagnosefehler kann nur ausgegangen werden, wenn ein eindeutiges Krankheitsbild in einer fundamentalen Weise, die aus medizinischer Sicht nicht mehr verständlich ist, verkannt wird. – S. 246
- OLG Koblenz, Urteil vom 04.03.2015 – 5 U 966/14 – * Die präoperative Aufklärung ist mangelhaft, wenn der vorgesehene Eingriff lediglich eine von mehreren Optionen darstellt und dem Patienten diese Optionen mit ihren jeweiligen Belastungen und Erfolgschancen nicht verdeutlicht werden. Das gilt auch dann, wenn ein zweifelsfrei indizierter Eingriff (hier: Meniskus – Teilresektion) um eine nicht zwingend erforderliche Maßnahme im selben Gelenk erweitert werden soll (hier: Kreuzbandplastik). – S. 249
- OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2015 – 5 U 2/15 – * Der gerichtliche Sachverständige haftet nur dann für eine falsche Begutachtung, wenn die von ihm mitgeteilten Erkenntnisse Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung geworden sind. – S. 252
- BGH, Beschluss vom 03.03.2015 – VI ZR 490/13 – * Berufung im Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung bei verfahrensfehlerhafter Präklusion von Parteivortrag durch den Tatrichter; Voraussetzungen für die Berücksichtigungsfähigkeit neuen Vortrags – S. 255
- OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2015 – 5 U 105/14 – * Für den behandelnden Arzt folgt aus einem Behandlungsvertrag die Nebenpflicht, über den jeweils betroffenen Patienten gefertigte Behandlungsunterlagen während der Aufbewahrungspflicht angemessen sorgfältig aufzubewahren und sie dem Patienten auf dessen Wunsch hin zugänglich zu machen. – S. 257
- OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2015 – 5 U 129/14 – * Das Unterlassen einer Behandlung eines Knorpelschadens im Bereich der Rückfläche der Kniescheibe, der lediglich einen Grad von I bis maximal II aufweist, stellt keinen Behandlungsfehler dar. – S. 260
- OLG Köln, Urteil vom 25.02.2015 – 5 U 102/14 – * Arzthaftungsprozess: Behandlungsfehler durch das Einsetzen einer Totalendoprothese im Knie; unterlassene Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden. – Adipositas ist ein Umstand, der vor allem das Ergebnis einer Umstellungsosteotomie und einer Implantation einer unikondylären Schlittenprothese negativ beeinflussen kann und das Risiko einer relativ rasch notwendigen Revisionsoperation erhöht. – S. 263
- OLG Koblenz, Beschluss vom 24.02.2015 – 5 U 1320/14 – * Die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB müssen nicht hinsichtlich des gesamten Schadensbildes vorliegen. Maßgeblich für den Verjährungsbeginn ist der Eintritt der ersten Schadensfolge. Treten später weitere Folgen hinzu, beginnt die Verjährung nicht von Neuem. Verjährungshemmung durch „demnächstige“ Klagezustellung nach verzögerter Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses – S. 269
- BGH, Urteil vom 24.02.2015 – VI ZR 106/13 – * Bei der Einstufung eines ärztlichen Fehlverhaltens als grob handelt es sich um eine juristische Wertung, die dem Tatrichter obliegt. Diese wertende Entscheidung muss aber in vollem Umfang durch die vom ärztlichen Sachverständigen mitgeteilten Fakten getragen werden und sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen können – S. 271
- OLG Köln, Urteil vom 18.02.2015 – 5 U 128/13 – * Arzthaftung: Umfang der Hinweispflicht bei durch den Patienten verweigerter Aufnahme in ein Krankenhaus – S. 275
- OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2015 – I-3 U 166/13, 3 U 166/13 – * Verzögert ein grober Befunderhebungsfehler die Behandlung eines Synovialsarkoms im Unterschenkel einer Patientin, kann eine nach der Behandlung zurückbleibende dauerhafte Fuß- und Großzehenheberschwäche dem Behandlungsfehler zuzurechnen sein (Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern in Bezug auf einen Sekundärschaden, der eine typische Folge des Primärschadens ist). – S. 278
- OLG Köln, Urteil vom 11.02.2015 – 5 U 181/12 – * Ein sich nicht als grober ärztlicher Fehler darstellender Befunderhebungsfehler wegen einer unterlassenen Ganzbeinröntgenaufnahme vor einer knorpelchirurgischen Maßnahme begründet keine Haftung des Arztes, wenn der Patient nicht beweisen kann, dass im Falle einer Ganzbeinaufnahme eine Achsfehlstellung diagnostiziert worden wäre, die eine Korrekturosteotomie nach sich gezogen hätte und dadurch ein positiver Heilungsverlauf in der Weise herbeigeführt worden wäre, dass die nachfolgenden Operationen mit mehrfachem Einsatz von Kniegelenksprothesen nicht erforderlich geworden wären. – S. 281
- OLG Köln, Urteil vom 04.02.2015 – 5 U 88/14 – * Arzthaftung: Unterlassen einer Thoraxaufnahme und einer diagnostischen Abklärung eines Schlafapnoesyndroms vor einem bariatrischen Eingriff. – Bei einem bestehenden Verdacht auf ein Schlafapnoesyndrom ist präoperativ eine diagnostische Abklärung nicht notwendig. Auch muss eine Nachbeatmung des Patienten nach der Operation nach medizinischem Standard nicht erfolgen. – S. 287
- OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2015 – 5 U 1171/14 – * Arzthaftung für verzögerte Verlegung in ein Krankenhaus der Maximalversorgung bei unverändertem Krankheitsverlauf; gerichtliche Sachaufklärungspflicht im Arzthaftungsprozess bei mündlichem Privatgutachten. – Die gesteigerte gerichtliche Sachaufklärungspflicht im Arzthaftungsprozess enthebt die Partei, die die Feststellungen und Schlussfolgerungen des gerichtlichen Sachverständigen mit einem mündlich erstatteten Privatgutachten angreift, nicht der Verpflichtung, zur fachärztlichen Qualifikation und zum beruflichen Werdegang des Privatgutachters vorzutragen, sofern beides nicht gerichtsbekannt ist oder sich aus allgemein zugänglichen Quellen (Internetseite etc.) erschließt. Ohne einen derartigen Vortrag erfordert das in indirekter Rede wiedergegebene telefonische Privatgutachten kein weiteres Gerichtsgutachten, wenn der Erstgutachter die Auffassung des Privatgutachters bereits bei einer mündlichen Anhörung überzeugend entkräftet hat. – S. 293
- OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2015 – 5 U 121/14 – * Zahnarzthaftung: Rückschluss von einem negativen Behandlungsverlauf auf einen Behandlungsfehler; Pflicht zur Aufklärung hinsichtlich des Risikos einer Zerstörung von Kronen. – Liegen Schäden an eingebrachtem Zahnersatz vor, die nicht anders als durch einen Behandlungsfehler zu erklären sind, darf von dem negativen Verlauf einer Behandlung auf einen Behandlungsfehler geschlossen werden. Der Patient ist zudem auf das Risiko einer Zerstörung von Kronen durch Über- und
Fehlbelastungen des Gebisses aufzuklären. – S. 295 - OLG Köln, Beschluss vom 30.01.2015 – 5 U 104/14 – * Arzt- bzw. Krankenhaushaftung: Erforderlichkeit eines Zusatzgutachtens: Die Frage, ob den im Haus eines Krankenhausträgers tätigen Ärzten ein Behandlungsfehler vorzuwerfen ist, weil der Patient während des stationären Aufenthaltes erheblich an Gewicht zugenommen hatte und dies den Ärzten hätte auffallen müssen, ist nach dem Grundsatz fachgleicher Begutachtung durch einen Facharzt der Chirurgie zu beantworten, wenn sich der Patient in der chirurgischen Klinik befunden hat. – S. 296
- OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2015 – I-26 U 5/14, 26 U 5/14 – * In einem Arzthaftungsprozess hat das zuständige Gericht in besonderem Maße für ein faires Verfahren zu sorgen, weil es typischerweise ein Informationsgefälle zwischen der ärztlichen Seite und dem Patienten gibt, das auszugleichen ist. – Einer medizinisch nicht sachkundigen Partei ist regelmäßig Gelegenheit zu geben, auch nach dem Vorliegen eines gerichtlichen Gutachtens unter Zuhilfenahme eines weiteren Mediziners zu schwierigen medizinischen Fragen noch einmal Stellung zu nehmen. – Es kann zudem geboten sein, zu schwierigen medizinischen Fragen ein schriftliches Sachverständigengutachten anzufordern und es nicht bei einem mündlichen, in einer Verhandlung erstatteten Gutachten zu belassen – S. 299
- OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.01.2015 – 8 U 25/14 – * Krankenhaushaftung: Umfang der Aufklärungspflicht vor Durchführung einer Kataraktoperation; Schmerzensgeldanspruch bei unwirksamer Einwilligung des Patienten: Nach § 630d Abs. 2 BGB setzt die Wirksamkeit der Einwilligung in eine Operation (hier: Kataraktoperation) voraus, dass der Patient vor der Einwilligung nach Maßgabe des § 630e Abs. 1 bis 4 BGB über alle für die Einwilligung maßgeblichen Umstände aufgeklärt worden ist. Aufklärungspflichtig sind danach u. a. zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder Therapie. Aufzuklären ist somit insbesondere auch über die Diagnose. – S. 303
- OLG Koblenz, Beschluss vom 27.01.2015 – 5 U 1147/14 – * Arzt- und Krankenhaushaftung: Erforderlichkeit einer Testinjektion mit Lidocain/Adrenalin vor einer Plexusanästhesie; Aufklärungspflichten vor einer Plexusanästhesie. – Maßgeblich für den ärztlichen Sorgfaltsmaßstab in Vorbereitung einer Anästhesie ist der Facharztstandard zum Zeitpunkt der Behandlung. Ist dieser nach sachverständiger Einschätzung gewahrt, lässt sich das nicht durch eine Jahre später vom Patient eingeholte aktuelle Herstellerempfehlung entkräften, die keinen
Bezug zu den maßgeblichen Umständen des konkreten Behandlungsfalls hat. – S. 308 - BGH, Beschluss vom 27.01.2015 – VI ZB 40/14 – * Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründungsschrift bei Rüge eines Gehörsverstoßes durch unterlassenen Hinweis des Erstgerichts und mehreren unterschiedlichen tragenden Erwägungen im angegriffenen Ersturteil. – Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist die Berufung unzulässig. – S. 311
- OLG Köln, Beschluss vom 21.01.2015 – 5 U 142/14 – * Für die Art und Weise und den Ort einer Temperaturbestimmung in einem Krankenhaus besteht keine Dokumentationspflicht. Mit- und nachbehandelnde Ärzte bedürfen einer entsprechenden Information nicht – S. 313
- BGH, Urteil vom 20.01.2015 – VI ZR 137/14 – * Nimmt ein Patient einen Klinikträger sowie einen bei ihm angestellten Arzt auf Schadensersatz in Anspruch und ist die Klage gegen den Arzt unter der Adresse des Klinikträgers zugestellt worden, hat der Patient keinen Anspruch gegen den Klinikträger, ihm die Privatanschrift des Arztes mitzuteilen. Die begehrte Auskunft ist zur Verfolgung von Ansprüchen gegen den Arzt nicht erforderlich. Sie ist zudem dem Klinikträger aus Rechtgründen nicht zumutbar, denn die datenschutzrechtliche Vorschrift des § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG steht der Auskunftserteilung entgegen. – S. 315
- OLG Köln, Beschluss vom 13.01.2015 – 5 U 120/14 – * Ist dem Arzt kein grober Behandlungsfehler anzulasten, kommt dem Patienten hinsichtlich des grundsätzlich von ihm nachzuweisenden Ursachenzusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und Eintritt des Primärschadens keine Beweislastumkehr zugute. Dass für eine Operation die falsche Stelle ausgesucht und infolgedessen nicht im Segment HW7/BW1, sondern in TH1/2 (oder BW1/2) operiert wurde, stellt keinen groben Behandlungsfehler dar, wenn trotz aller Bemühungen immerhin drei Ärzte dem Irrtum unterlegen sind, die vorgesehene Etage gefunden zu haben, was darauf hindeutet, dass ein solcher Fehler unterlaufen kann. – S. 317
- OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2015 – I-26 U 122/14, 26 U 122/14 – * Beschränken sich die Folgen einer Hüftluxation auf eine kurzzeitige Luxation von etwa einer Stunde ohne erhebliche Schmerzempfindungen und einer schmerzfreien Reposition unter einer ca. zehn minütigen Kurznarkose, so ist nicht die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, unterhalb derer die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes nicht angemessen erscheint – S. 320
- OLG Frankfurt, Urteil vom 13.01.2015 – 8 U 141/13 – * Die fehlende Aufklärung über die Risiken einer chiropraktischen Behandlung an der Halswirbelsäule begründet einen Schmerzensgeldanspruch des Patienten in Höhe von 2.000 Euro, wenn der Patient infolge der Behandlung einen Bandscheibenvorfall erleidet. – S. 323
- OLG Frankfurt, Urteil vom 13.01.2015 – 8 U 168/13 – * Der Hersteller eines Wirbelsäulen-Titan-Cage haftet dem Geschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn der zur Behebung eines Bandscheibenvorfalls gesetzte Cage aufgrund seiner mangelhaften Konstruktion bricht und sich der Geschädigte deshalb einer Revisionsoperation unterziehen muss. – S. 326
- LG Mönchengladbach, Urteil vom 07.01.2015 – 4 S 74/14 – * Ein Zahnarzt verletzt eine vertragliche Pflicht, wenn er den Patienten nicht hinreichend über die Folgen des Unterlassens der (gebotenen) zahnmedizinischen Behandlung in Form einer Wurzelkanalbehandlung aufklärt. – Bei fehlender Dokumentation von Einwilligung und Aufklärung wird gemäß § 630h Abs. 3 BGB deren Fehlen vermutet. – S. 330
- LG Bochum, Urteil vom 07.01.2015 – 6 O 365/13, I-6 O 365/13 – * Zahnarzthaftung: Eine Überkronung der gesunden Frontzähne eines Patienten, bei dem eine chronische Parodontitis besteht und die Frontzähne elongiert und nach vorne gewandert sind, stellt einen groben Behandlungsfehler dar. – S. 332