Geburtsschaden

Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen, wenn das Kind stirbt

Der Tod eines Kindes hat tiefgreifenden Einfluss auf Ihr Leben. Das gilt im Besonderen in einem Geburtsschadenfall, bei dem ein mögliches Fremdverschulden die Ursache sein könnte. Hier ist es wichtig, dem Verdacht einer Fehlbehandlung oder eines Ärztefehlers nachzugehen, ihn medizinrechtlich zu untersuchen und zu prüfen, welche materiellen Hilfestellungen Ihnen zustehen.

Im Falle eines Geburtsschadens, bei dem das Kind zu Tode kommt, stehen Ihnen zunächst einmal folgende Schadensersatzansprüche zu:

  • Ersatz der Beerdigungskosten
  • Ersatz der Unterhaltsschäden
  • Eigene Schmerzensgeldansprüche
  • Übergang des Schmerzensgeldanspruchs des Verstorbenen auf die Erben