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Das Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen und Pflegekassen im Regressfall gegen Krankenhäuser, ärztlich geleitete Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung von 294 a SGB V und neuester Gesetzesinitiativen, in Versicherungsrecht 2007, 467.

Die Verfasser beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen und Pflegekassen im Regressfall gegen Krankenhäuser, ärztlich geleitete Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung von 294a SGB V und den neuesten Gesetzesinitiativen. Sie gehen auf diesen originären Akteneinsichtsanspruch ein, wobei die neue Regelung des 294a SGB V vom 01.01.2004 sowie die Gesetzesbegründung vorgestellt wird.

Weiterhin prüfen die Verfasser die Voraussetzungen dieses Anspruches. Auch das Akteneinsichtsrecht von Krankenkassen im Regressfall gegen stationäre Pflegeeinrichtungen gem 116 SGB X wird erläutert. Hier bestand eine Regelungslücke im SGB IX, die im Wege der Analogie geschlossen wird. Die Verfasser gehen auf das fehlende Akteneinsichtsrecht von Pflegekassen im Regressfall ( 116 SGB X) gegen stationäre Pflegeeinrichtungen ein. Sie stellen die Gesetzesinitiative des Arbeitskreises II der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen in Bergisch-Gladbach vor.