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Ärztliche Behandlungsfehler – die Unterstützungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 66 SGB V und die Mitwirkungspflichten des Versicherten
Dr. Ruth Schultze-Zeu, Rechtsanwältin/ Hartmut Riehn, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., VersR 2013, 1482-1488

Zusammenfassende Darstellung des Aufsatzes

Die Verfasser gehen in ihrem Beitrag auf die konkrete Ausgestaltung der neuen Unterstützungspflicht der Krankenkassen bei ärztlichen Behandlungsfehlern und dem Recht auf Hilfe der Versicherten gemäß § 66 SGB V (juris: SGB 5) ein. Diese Neufassung des Gesetzes weist den gesetzlichen Krankenversicherungen eine zentrale Rolle zu und soll Patienten unterstützend beistehen, die meist uninformiert und hilflos der Komplexität der Medizin, der Vielfalt der Krankheitsbilder, unüberschaubaren Behandlungsmethoden und manchmal auch ärztlichem Fehlverhalten ausgesetzt sind. Die Autoren gehen auf diese Verpflichtung der Krankenkassen von Amts wegen tätig zu werden näher ein, beschreiben Methoden um etwaige Behandlungsfehler aufzudecken und zeigen die wechselseitige Unterstützung des Versicherten und der Krankenkasse bei ärztlichem Fehlverhalten auf, die darauf abzielt den Sachverhalt zu ermitteln und die Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dabei wird § 294a SGB V (juris: SGB 5)  mit einbezogen, der den Krankenkassen in Beziehung zu Ärzten und Krankenhäusern eine originäre gesetzliche Übermittlungs – und Offenbarungsbefugnis einräumt, wenn ein Hinweis auf drittverursachte Gesundheitsschäden vorliegt. Als Fazit wäre für die Verfasser der Idealfall wenn Krankenversicherung und Versicherter gemeinsam mögliche ärztliche Behandlungsfehler aufklären.