Cytotec Behandlungsfehler-Beratung

Haben Sie Cytotec zur Geburtseinleitung bekommen?

Wenn Sie zur Einleitung der Geburt Cytotec erhalten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen. Selbst wenn Sie oder Ihr Kind keine Schäden erlitten haben, ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche von uns prüfen lassen. Denn häufig stellt bereits die Verabreichung von Cytotec einen Behandlungsfehler dar.

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Cytotec in der Geburtshilfe

Die Geburt ist ein wichtiger und unvergleichbar schöner Moment im Leben einer Familie.

Doch spätestens seit der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung (Frühjahr 2020), in der ich (Frau Dr. Ruth Schultze-Zeu) zu CYTOTEC in der Geburtshilfe interviewt wurde, häufen sich die Anfragen betroffener Familien in unserer Kanzlei. Sie berichten von Komplikationen während der Geburt und von dauerhaften und schwerwiegenden Schäden während und nach der Geburt, wie zum Beispiel:

  • Geburtstraumata der Mutter,
  • hoher Blutverlust der Mutter nach der Geburt,
  • Reißen der Gebärmutter,
  • Hirnschäden und Entwicklungsstörungen beim Säugling,
  • Tod der Mutter oder des Kindes.

Dabei wurde Cytotec nicht zur Einleitung der Geburt entwickelt und nie für die Geburtsmedizin zugelassen. Zudem wurde im April 2020 entschieden, dass das Medikament in Deutschland nicht mehr importiert und verkauft werden darf.

Dennoch wird das Medikament immer noch in den Kliniken zur Einleitung der Geburt genutzt und dadurch Mütter und ihre Kinder in Gefahr gebracht.

Da der Hersteller selbst darauf hinweist, dass das Medikament im Rahmen der Geburtshilfe gefährlich für Mutter und Kind sein kann, wird die Gabe von Cytotec zur Einleitung der Geburt als Behandlungsfehler eingestuft.

Zudem geschieht es häufig, dass die Patientinnen nicht oder nicht ausreichend über die möglichen Folgen der Einnahme des Medikaments aufgeklärt werden.

Wurde Ihnen Cytotec zur Einleitung der Geburt verabreicht? Dann sollten Sie unbedingt Ihre Ansprüche von uns überprüfen lassen!

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Erzählen Sie uns von Ihren Erfahrungen in einem kostenfreien Beratungsgespräch und lassen Sie Ihre Ansprüche von uns prüfen.

  • Wir sind Anwälte für Arzthaftung, Medizinrecht und Medizinproduktehaftung sowie für die Haftung bei Geburtsschäden.
  • Mit besonderem Feingefühl, jahrzehntelanger Erfahrung und Durchsetzungsvermögen engagieren wir uns bundesweit für Ihre Belange.
  • Wir vertreten als Ihr Rechtsanwalt überwiegend die Patientenseite, keine Krankenhäuser, Hersteller oder Versicherer.

Wir wünschen uns für jede Familie nur das Beste und ein schönes und gesundes Leben. Wenn Sie jedoch Cytotec zur Einleitung der Geburt erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne mit einem unverbindlichen Gespräch, in dem wir prüfen, ob wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Wissen im Medizinrecht weiterhelfen können.

Herzlichst,
Ihre
Dr. Ruth Schultze-Zeu
Fachanwältin für Medizinrecht

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Wir sind für Sie da.

Als Anwälte für Arzthaftung, Medizinrecht und Medizinproduktehaftung sowie für die Haftung bei Geburtsschäden sind wir Ihr Ratgeber und kompetenter Ansprechpartner. Mit besonderem Feingefühl, jahrzehntelanger Erfahrung und Durchsetzungsvermögen engagieren wir uns bundesweit für Ihre Belange – dabei vertreten wir als Ihr Rechtsanwalt weit überwiegend die Patientenseite. Wir vertreten keine Krankenhäuser, Hersteller oder Versicherer. Rufen Sie uns an und erzählen Sie uns von Ihrem Sachverhalt.

Wir freuen uns auf Sie!

So erreichen Sie uns:

Telefon: +49 (0)30 887 191 330

E.Mail: info@ratgeber-arzthaftung.de

Anschrift: Uhlandstraße 161, 10719 Berlin
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