{"id":1396,"date":"2016-11-24T14:57:10","date_gmt":"2016-11-24T13:57:10","guid":{"rendered":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/?p=1396"},"modified":"2024-03-13T21:27:29","modified_gmt":"2024-03-13T20:27:29","slug":"bgh-uebernimmt-empfehlungen-von-dr-ruth-schultze-zeu-zur-beweislast-bei-hygieneverstoessen-im-krankenhaus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/bgh-uebernimmt-empfehlungen-von-dr-ruth-schultze-zeu-zur-beweislast-bei-hygieneverstoessen-im-krankenhaus\/","title":{"rendered":"BGH \u00fcbernimmt Empfehlungen von Dr. Ruth Schultze-Zeu zur Beweislast bei Hygieneverst\u00f6\u00dfen im Krankenhaus."},"content":{"rendered":"
Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes ist mit Beschluss vom 16.08.2016 (Aktenzeichen VI ZR 634\/15) einer Empfehlung unserer Kanzlei gefolgt, die die sekund\u00e4re Darlegungslast des Krankenhaustr\u00e4gers bei behaupteten Hygieneverst\u00f6\u00dfen betrifft. Hat der Patient konkrete Anhaltspunkte f\u00fcr einen Hygieneversto\u00df im Krankenhaus vorgetragen, trifft den Krankenhaustr\u00e4ger die sekund\u00e4re Darlegungslast hinsichtlich der Ma\u00dfnahmen, die er ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die vom Sachverst\u00e4ndigen als Voraussetzung f\u00fcr ein behandlungsfehlerfreies Vorgehen angef\u00fchrten Hygienebestimmungen eingehalten wurden.<\/p>\n
Die Entscheidung, dem Krankenhaustr\u00e4ger die Beweislast bei behaupteten Hygieneverst\u00f6\u00dfen aufzuerlegen, wird es betroffenen Patienten deutlich erleichtern, Rechtshilfe gegen das Krankenhaus zu suchen und m\u00f6gliche Anspr\u00fcche geltend zu machen. Der Patient muss nun nicht mehr beweisen, dass das Krankenhaus gegen Hygieneregeln versto\u00dfen hat. Er muss lediglich \u00fcber Auff\u00e4lligkeiten im Krankenhaus berichten. Es ist dann Aufgabe des Krankenhauses nachzuweisen, dass es s\u00e4mtliche Hygieneregeln eingehalten hat.<\/p>\n