{"id":791,"date":"2016-06-07T12:59:00","date_gmt":"2016-06-07T10:59:00","guid":{"rendered":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/?page_id=791"},"modified":"2019-11-28T16:39:20","modified_gmt":"2019-11-28T15:39:20","slug":"allgemeine-hinweise-zum-arzthaftungsrecht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/rechtsgebiete\/anwalt-arzthaftung\/allgemeine-hinweise-zum-arzthaftungsrecht\/","title":{"rendered":"Allgemeine Hinweise zum Arzthaftungsrecht"},"content":{"rendered":"

Allgemeine Hinweise zum Arzthaftungsrecht<\/h1>\n

Das m\u00fcssen Sie wissen, wenn Sie als Patient(in) zu Schaden kommen<\/h2>\n

Leider kommt es immer wieder vor, dass sich ein Patient, wenn er sich in eine \u00e4rztliche Behandlung begibt, zu Schaden kommt.<\/p>\n

So kann es geschehen, dass ein Patient nach einer mehrst\u00fcndigen Operation aufwacht und einen Nervschaden (sog. Lagerungssch\u00e4den) an einem Bein oder Arm feststellen muss. Es kann aber auch passieren, dass einem Patienten, dem die Gallenblase entfernt wird, w\u00e4hrend der Operation eine oder mehrere Galleng\u00e4nge verletzt werden. Aber auch die F\u00e4lle, dass ein Krankenhaus zu sp\u00e4t auf eine sich anbahnende postoperative Infektion reagiert, geschehen immer wieder.<\/p>\n

Was kann ein Patient in einem solchen Fall\u00a0tun?<\/h2>\n

1. Ged\u00e4chtnisprotokoll erstellen<\/h3>\n

Der erste Schritt sollte sein, ein umfangreiches Ged\u00e4chtnisprotokoll zu erstellen.<\/p>\n

Wichtig ist n\u00e4mlich, dass der Patient m\u00f6glichst zeitnah das Erlebte festh\u00e4lt. Dieses Ged\u00e4chtnisprotokoll sollte er wie folgt gliedern:<\/p>\n