{"id":769,"date":"2024-06-07T11:17:48","date_gmt":"2024-06-07T09:17:48","guid":{"rendered":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/?page_id=769"},"modified":"2024-09-19T19:12:31","modified_gmt":"2024-09-19T17:12:31","slug":"beweislasterleichterungen-bei-unterlassener-aerztlicher-befunderhebung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/rechtsgebiete\/anwalt-arzthaftung\/beweislasterleichterungen-bei-unterlassener-aerztlicher-befunderhebung\/","title":{"rendered":"Beweislasterleichterungen bei unterlassener \u00e4rztlicher Befunderhebung"},"content":{"rendered":"

Beweislasterleichterungen bei unterlassener \u00e4rztlicher Befunderhebung<\/h1>\n

Neue Regelungen f\u00fcr Betroffene<\/h2>\n

Konsequenzen der unterlassenen Befunderhebung oder Befundsicherung auf die Beweislastverteilung zwischen dem gesch\u00e4digten Patienten und dem beklagten Arzt\/Krankenhaus im Schadensersatzprozess<\/h2>\n

Einer der Hauptgr\u00fcnde, weshalb die meisten von gesch\u00e4digten Patienten gef\u00fchrten Schadensersatzprozesse verlorengehen, liegt darin, da\u00df der gesch\u00e4digte Patient nicht die Urs\u00e4chlichkeit der Behandlungsfehler f\u00fcr die bei ihm vorliegenden Gesundheitssch\u00e4den beweisen kann. W\u00e4hrend die durch das Gericht herangezogenen medizinischen Sachverst\u00e4ndigen h\u00e4ufig die vom gesch\u00e4digten Patienten vorgetragenen Behandlungsfehler des behandelnden Arztes\/Krankenhauses durchaus best\u00e4tigen, halten sich die Gutachter bei der Beantwortung der Frage der Urs\u00e4chlichkeit der Behandlungsfehler f\u00fcr die beim Patienten eingetretenen Sch\u00e4den h\u00e4ufig zur\u00fcck.<\/p>\n

Da der Patient, der Opfer einer fehlerhaften station\u00e4ren oder ambulanten \u00e4rztlichen Behandlung wurde, grunds\u00e4tzlich s\u00e4mtliche Voraussetzungen seines Schmerzensgeld- sowie Schadensersatzanspruches beweisen mu\u00df, ist das Proze\u00dfrisiko f\u00fcr ihn oft sehr hoch.
\nVor diesem Hintergrund gewinnen die umfangreichen, von der Rechtsprechung entwickelten Regeln der Beweiserleichterung bzw. Beweislastumkehr hinsicht\u00adlich des Nachweises der haftungsbegr\u00fcndenden Kausalit\u00e4t f\u00fcr den Patienten in der Praxis an gro\u00dfer Bedeutung.<\/p>\n

Die Rechtsprechung zur Beweiserleichterung sowie zur Beweislastumkehr im Bereich der haftungsbegr\u00fcndenden Kausalit\u00e4t hat sich in den letzten Jahren bei einer bestimmten, in der Praxis sehr h\u00e4ufig vorkommenden Fallgruppe, sehr stark weiter entwickelt:<\/p>\n

I. Zur Vermutung des fr\u00fchzeitigen Vorliegens eines reaktionspflichtigen positiven Befundergebnisses:<\/strong><\/p>\n

So sollen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, [1] der sich bereits einzelne Oberlandesgerichte [2] angeschlossen haben,<\/p>\n