{"id":753,"date":"2016-06-07T10:46:33","date_gmt":"2016-06-07T08:46:33","guid":{"rendered":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/?page_id=753"},"modified":"2019-11-28T16:36:39","modified_gmt":"2019-11-28T15:36:39","slug":"rechtsprechung-zum-haushaltsfuehrungsschaden","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/rechtsgebiete\/anwalt-arzthaftung\/rechtsprechung-zum-haushaltsfuehrungsschaden\/","title":{"rendered":"Der Haushaltsf\u00fchrungsschaden – Rechtsprechung"},"content":{"rendered":"
Hier finden Sie beispielhafte Urteile und Entscheidungen von Gerichten zur Rechtsprechung bei Haushaltsf\u00fchrungssch\u00e4den.<\/p>\n
Gericht: KG Berlin 12. Zivilsenat
\nDatum: 21.10.2004
\nAz: 12 U 22\/04<\/p>\n
Orientierungssatz<\/strong><\/p>\n 1. Eine durch einen Unfall verursachte Beeintr\u00e4chtigung von 20% in der Haushaltsf\u00fchrung ist nicht von vornherein stets durch Gew\u00f6hnung und Anpassung auszugleichen (Anschluss OLG D\u00fcsseldorf, 16. M\u00e4rz 1987, 1 U 42\/86, DAR 1988, 24 und OLG Oldenburg (Oldenburg), 28. Juli 1992, 5 U 32\/92, VersR 1993, 1491; entgegen OLG K\u00f6ln, 17. M\u00e4rz 2000, 19 U 202\/98).<\/p>\n 2. Ein Zeitaufwand von sechs Stunden t\u00e4glich f\u00fcr Hausarbeit im Engeren und Betreuung und Erziehung eines Kindes, was ebenfalls der ber\u00fccksichtigungsf\u00e4higen Haushaltsf\u00fchrung zuzurechnen ist, ist nicht \u00fcberh\u00f6ht.<\/p>\n 3. Es kann den Sch\u00e4diger nicht entlasten, wenn der Ehemann der Gesch\u00e4digten auf Grund des Unfalls in gr\u00f6\u00dferem Umfang im Haushalt mithilft, als er dies zuvor getan hat und ohne den Unfall weiter getan h\u00e4tte. Insoweit kommt es nicht auf die familienrechtliche Verpflichtung, sondern allein auf die ohne den Unfall bestehen gebliebenen tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse an.<\/p>\n Gericht: OLG N\u00fcrnberg 6. Zivilsenat Leitsatz<\/strong><\/p>\n Eine aufgrund eines Unfalls gezahlte Erwerbsunf\u00e4higkeitsrente mu\u00df sich eine gesch\u00e4digte Person in voller H\u00f6he auf den Ersatzanspruch wegen unfallbedingter Einschr\u00e4nkung der Haushaltsf\u00fchrung anrechnen lassen, soweit der Haushalt f\u00fcr Familienmitglieder gef\u00fchrt wurde. Gericht: OLG K\u00f6ln 19. Zivilsenat Orientierungssatz<\/strong><\/p>\n 1. Im Rahmen eines dem Verletzten gem\u00e4\u00df BGB \u00a7 843 Abs. 1 zu ersetzenden Erwerbsschadens ist ein m\u00f6glicher beruflicher Aufstieg nur zu ber\u00fccksichtigen, soweit er \u00fcberwiegend wahrscheinlich ist. Die Beweislast f\u00fcr die mit Wahrscheinlichkeit zu erwartende nachhaltige Erwerbsaussicht tr\u00e4gt hierbei der Verletzte. Fundstelle<\/strong><\/p>\n Schaden-Praxis 2000, 336-337 (red. Leitsatz und Gr\u00fcnde)<\/p>\n Gericht: OLG K\u00f6ln 19. Zivilsenat Orientierungssatz<\/strong><\/p>\n 1. Der Schaden durch die Verletzung einer Hausfrau bemi\u00dft sich danach, welcher Anteil der Arbeitszeit im Haushalt aufgrund der konkreten Behinderung der Hausfrau von einer Hilfskraft \u00fcbernommen werden m\u00fc\u00dfte. Wird die Behinderung bei der Haushaltsf\u00fchrung anhand von auf einzelne Haushaltst\u00e4tigkeiten bezogene Tabellen gesch\u00e4tzt, ist eine weitere Schadensk\u00fcrzung aufgrund einer Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit nicht vorzunehmen.<\/p>\n 2. Hat der Gesch\u00e4digte bei einem Verkehrsunfall eine erstgradige offene komplette Zweietagenunterschenkelfraktur links mit Knieinnentrauma und dislozierter Tibiaschaftfraktur erlitten, ist bei einem \u00e4u\u00dferst schmerzhaften Unfallhergang und Dauerfolgen in Form von 5 entstellenden Narben ein Schmerzensgeld in H\u00f6he von 20.000 DM angemessen.<\/p>\n Fundstelle<\/strong><\/p>\n VRS. 98, 403-407 (2000) (red. Leitsatz und Gr\u00fcnde) Gericht: OLG M\u00fcnchen 20. Zivilsenat Orientierungssatz<\/strong><\/p>\n 1. Bei der Zuordnung eines psychischen Krankheitsbildes zu einem Verkehrsunfall ist nicht auf die davongetragenen prim\u00e4ren K\u00f6rperverletzungen, sondern darauf abzustellen, ob der Unfall, wie er sich konkret abspielte, zu der anschlie\u00dfend aufgetretenen Symptomatik pa\u00dft. Fundstelle<\/strong><\/p>\n OLGR M\u00fcnchen 2000, 91-92 (red. Leitsatz und Gr\u00fcnde)<\/p>\n Verfahrensgang:<\/strong><\/p>\n vorgehend LG Landshut XX 73 O 3297\/97<\/p>\n Verfahrensgang:<\/strong><\/p>\n vorgehend LG Stade XX 4 O 368\/92<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Der Haushaltsf\u00fchrungsschaden Die Rechtsprechung Hier finden Sie beispielhafte Urteile und Entscheidungen von Gerichten zur Rechtsprechung bei Haushaltsf\u00fchrungssch\u00e4den. 1. Haushaltsf\u00fchrungsschaden bei Kfz-Unfall: Beeintr\u00e4chtigung von 20%; Zeitaufwand f\u00fcr Hausarbeit und Kinderbetreuung; Mithilfe des Ehemanns Gericht: KG Berlin 12. Zivilsenat Datum: 21.10.2004 Az: 12 U 22\/04 Orientierungssatz 1. Eine durch einen Unfall verursachte Beeintr\u00e4chtigung von 20% in der […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":24,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_mi_skip_tracking":false,"_exactmetrics_sitenote_active":false,"_exactmetrics_sitenote_note":"","_exactmetrics_sitenote_category":0,"footnotes":""},"acf":[],"yoast_head":"\n2. Anrechnung einer Erwerbsunf\u00e4higkeitsrente auf den Ersatzanspruch wegen unfallbedingter Einschr\u00e4nkung der Haushaltsf\u00fchrung<\/h3>\n
\nDatum: 31.03.2000
\nAz: 6 U 3817\/99<\/p>\n
\nEs gibt keinen anrechnungsfreien Anteil der Erwerbsunf\u00e4higkeitsrente f\u00fcr die Beeintr\u00e4chtigung der eigenen Haushaltsf\u00fchrung.<\/p>\n3. Erwerbsschaden und Haushaltsf\u00fchrungsschaden: Prognoserisiko f\u00fcr beruflichen Aufstieg<\/h3>\n
\nDatum: 17. M\u00e4rz 2000
\nAz: 19 U 202\/98<\/p>\n
\n2. Selbst bei hochgradigen Bewegungseinschr\u00e4nkungen bewegen sich erfahrungsgem\u00e4\u00df die Behinderungen in den T\u00e4tigkeitsbereichen Beschaffung\/Einkaufen und Putzen im Bereich von allenfalls 10 – 20%. In diesem Rahmen ist es dem Verletzten zumutbar, und nach BGB \u00a7 254 auch geboten, sich aller Hilfsmittel der modernen Technik zu bedienen und gegebenenfalls durch organisatorische Ma\u00dfnahmen die Arbeit im Haushalt umzuverteilen und auf diese Weise den verbleibenden Rest der Behinderung aufzufangen.<\/p>\n4. Schadensersatz bei Verletzung einer Hausfrau: Bemessung des Haushaltsf\u00fchrungsschadens<\/h3>\n
\nDatum: 18. Februar 2000
\nAz: 19 U 87\/99
\nNK: BGB \u00a7 252, BGB \u00a7 842, BGB \u00a7 843 Abs. 1, BGB \u00a7 847 Abs. 1, ZPO \u00a7 287 Abs. 1<\/p>\n
\nOLGR K\u00f6ln 2000, 274-275 (red. Leitsatz und Gr\u00fcnde)
\nVRS. 99, 18-19 (2000) (red. Leitsatz und Gr\u00fcnde)
\nSchaden-Praxis 2000, 306-307 (red. Leitsatz und Gr\u00fcnde)<\/p>\n5. Haftung bei Verkehrsunfall: Zurechnung psychischer Folgesch\u00e4den<\/h3>\n
\nDatum: 27. Oktober 1999
\nAz: 20 U 3476\/99
\nNK: BGB \u00a7 823 Abs. 1, BGB \u00a7 843 Abs. 1<\/p>\n
\n2. Wird die Verletzte aufgrund der psychischen Folgesch\u00e4den in ihrer h\u00e4uslichen Arbeitsleistung eingeschr\u00e4nkt, steht ihr eine Geldrente nach BGB \u00a7 843 Abs. 1 zu.<\/p>\n