{"id":500,"date":"2016-06-02T09:10:50","date_gmt":"2016-06-02T07:10:50","guid":{"rendered":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/?page_id=500"},"modified":"2019-11-28T17:05:51","modified_gmt":"2019-11-28T16:05:51","slug":"bgh-6-zivilsenat-urteil-vom-05-10-2010-az-vi-zr-18608","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/rechtsprechung\/urteile-geburtsschaeden\/bgh-6-zivilsenat-urteil-vom-05-10-2010-az-vi-zr-18608\/","title":{"rendered":"BGH 6. Zivilsenat, Urteil vom 05.10.2010, Az.: VI ZR 186\/08"},"content":{"rendered":"
Leitsatz<\/strong><\/p>\n 1. Trifft ein Schadensereignis ein j\u00fcngeres Kind, \u00fcber dessen berufliche Zukunft aufgrund des\u00a0eigenen Entwicklungsstands zum Schadenszeitpunkt noch keine zuverl\u00e4ssige Aussage m\u00f6glich ist,\u00a0so kann es geboten sein, dass der Tatrichter bei der f\u00fcr die Ermittlung des Erwerbsschadens\u00a0erforderlichen Prognose auch den Beruf sowie die Vor- und Weiterbildung der Eltern, ihre\u00a0Qualifikation in der Berufst\u00e4tigkeit, die beruflichen Pl\u00e4ne f\u00fcr das Kind sowie schulische und\u00a0berufliche Entwicklungen von Geschwistern ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n 2. Ergeben sich aufgrund der tats\u00e4chlichen Entwicklung des Kindes zwischen dem Zeitpunkt der\u00a0Sch\u00e4digung und dem Zeitpunkt der Schadensermittlung (weitere) Anhaltspunkte f\u00fcr seine\u00a0Begabungen und F\u00e4higkeiten und die Art der m\u00f6glichen Erwerbst\u00e4tigkeit ohne den Schadensfall,\u00a0ist auch dies bei der Prognose zu ber\u00fccksichtigen und von einem dem entsprechenden normalen\u00a0beruflichen Werdegang auszugehen.<\/p>\n