{"id":2170,"date":"2021-04-27T09:23:01","date_gmt":"2021-04-27T07:23:01","guid":{"rendered":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/?page_id=2170"},"modified":"2023-04-03T18:21:06","modified_gmt":"2023-04-03T16:21:06","slug":"cytotec","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/aktuelles\/cytotec\/","title":{"rendered":"CYTOTEC AKTUELL"},"content":{"rendered":"

MISOPROSTOL (ANGUSTA und CYTOTEC) IN DER GEBURTSEINLEITUNG<\/h2>\n

In der Fachzeitschrift SPECULUM, im Sonderheft 1\/2020, ist ein Aufsatz von Frau Dr. Ruth Schultze-Zeu zum Thema Cytotec in der Geburtshilfe erschienen. Dazu hat sie mit \u00fcber 30 Mandantinnen gesprochen und deren Erfahrungen einflie\u00dfen lassen. Diesen Artikel k\u00f6nnen Sie hier lesen<\/a>!<\/span><\/h3>\n

Die neueste Leitlinie zur Geburtseinleitung vom 1. Dezember 2020 in der Fassung von M\u00e4rz 2021 ist fundamental bedeutsam. Diese Leitlinie k\u00f6nnen Sie hier lesen!<\/span><\/a>
\nIm \u00dcbrigen verweisen wir auf die von uns formulierten Grunds\u00e4tze, die bei der
Einleitung einer Geburt<\/a><\/span> zu beachten sind.<\/h3>\n

Schlie\u00dflich empfehlen wir die Homepage von „Cytotec Stories<\/a><\/strong>“ aufzurufen, die von 112 betroffenen Eltern betrieben wird. Sie informiert vorbildlich \u00fcber die neuesten Entwicklungen.<\/p>\n

Das Bundesinstitut f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierte schon am 16. M\u00e4rz 2020 dar\u00fcber<\/a>, dass zahlreiche, neue Berichte \u00fcber schwere Nebenwirkungen bei der Anwendung von Cytotec<\/mark>\u00ae au\u00dferhalb der zugelassenen Indikation vorliegen.<\/p>\n

NEWS<\/strong><\/h2>\n

Neueste Fundstellen zum Begriff\u00a0 „Misoprostol“ unter Google international<\/a><\/h3>\n

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses \u00fcber eine \u00c4nderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII \u2013 Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach \u00a7 35a SGB V: Misoprostol (Geburtseinleitung) Vom 17. Februar 2022 <\/a><\/h3>\n

Zusatznutzen des Arzneimittels im Verh\u00e4ltnis zur zweckm\u00e4\u00dfigen Vergleichstherapie Schwangere Frauen mit Indikation zur Geburtseinleitung bei unreifer Zervix (Bishop Score < 7) Zweckm\u00e4\u00dfige Vergleichstherapie: \u2212 Dinoproston Ausma\u00df und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Misoprostol gegen\u00fcber Dinoproston: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt!<\/p>\n

Muss die Galenik von Angusta verbessert werden? – DAZ.online vom 31. Januar 2022<\/a><\/h3>\n
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Man sollte meinen, der \u201eFall Cytotec\u201c rund um den Wirkstoff Misoprostol in der Geburtseinleitung wurde durch die Markteinf\u00fchrung von Angusta im vergangenen Jahr abgeschlossen. Doch noch ist das Nutzenbewertungsverfahren dazu nicht beendet. Es soll gegen\u00fcber Dinoproston ein Zusatznutzen gezeigt werden, was sich komplex gestaltet: Der Gemeinsame Bundesausschuss spricht von einem Dilemma, Probleme machen Bio\u00e4quivalenzstudien. Seit 1. September 2021 ist das orale Arzneimittel Angusta zur Geburtseinleitung auf dem deutschen Markt. Die Zulassung des Misoprostol-Pr\u00e4parates war in dieser Indikation sehns\u00fcchtig erwartet worden. Die vorherrschende Hoffnung: \u201eendlich Rechtssicherheit f\u00fcr \u00c4rzte\u201c. Zuvor hatte \u00c4rzten und \u00c4rztinnen in der Geburtshilfe der Off-Label-Use des Pr\u00e4parats Cytotec Probleme bereitet \u2013 vor allem, weil zuletzt medial intensiv \u00fcber diesen berichtet wurde. Problematisch war insbesondere die Dosierung von Cytotec, da je Tablette 200 \u00b5g Misoprostol enthalten waren \u2014 Angusta enth\u00e4lt nun 25 \u00b5g je Tablette<\/p>\n

KANN DER ZWECK DIE MITTEL HEILIGEN? – PS Politiken,\u00a0 9. Januar 2022<\/a><\/h3>\n

Im Jahr 2012 beschaffte eine Gruppe d\u00e4nischer \u00c4rzte unter Versto\u00df gegen die Vorschriften eine Geburtseinleitungspille<\/strong> von Indien nach D\u00e4nemark. Die \u00c4rzte waren \u00fcberzeugt, dass die Pillen Leben retten w\u00fcrden – und dar\u00fcber hinaus den Betrieb der unter Druck stehenden Entbindungsstationen reibungsloser gestalten k\u00f6nnten. Die d\u00e4nische Arzneimittelbeh\u00f6rde sollte sicherstellen, dass die Pillen f\u00fcr schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder sicher sind, aber sie lie\u00df das Medikament ungepr\u00fcft durchgehen und gab dem Parlament irref\u00fchrende Informationen \u00fcber das Medikament.<\/em><\/p>\n<\/div>\n

Cytotec – In Verruf geraten- Die S\u00fcddeutsche Zeitung vom 8. Mai 2021<\/strong><\/a><\/h3>\n

Nach Berichten \u00fcber Wehenst\u00fcrme soll das Medikament Cytotec aus Kliniken und Praxen verschwinden. Doch \u00c4rzte warnen: Das k\u00f6nnte f\u00fcr viele Frauen gravierende Folgen haben.“<\/em><\/p>\n

Verkaufsstopp f\u00fcr das Wehenmittel Cytotec<\/span>Versorgung von Schwangeren gef\u00e4hrdet? – Tagesspiegel vom 7. Mai 2021<\/span><\/a><\/strong><\/h3>\n

„Wegen schwerer Nebenwirkungen wurde der Vertrieb eines Wehenmittels gestoppt, das auch f\u00fcr Abtreibungen verwendet wurde. Doch offenbar fehlen Alternativen.“<\/em><\/p>\n

Lebensschutz – Auf dem R\u00fccken von Frauen – Die Tagespost 30. April 2021<\/span><\/a><\/strong><\/h3>\n

„Erbitterter Kampf um Cytotec\u00ae\u2013 oder warum Abtreibungsbef\u00fcrworter gar keine Frauenfreunde sind. […] Dabei muss man wissen: Ein Off-Label-Use ist in der Medizin zwar nicht die Regel, aber auch nicht v\u00f6llig ungew\u00f6hnlich. So kann zum Beispiel ein Medikament, das sich als wirksam in der Bek\u00e4mpfung von Lungenkrebs erwiesen hat, auch bei Magenkrebs zur Anwendung kommen. Der Tumor w\u00e4chst und muss schnell bek\u00e4mpft werden, die Zulassung des Medikaments auch f\u00fcr Magenkrebs nimmt Zeit in Anspruch, die der Patient nicht hat. Ethisch akzeptabel ist der Off-Label-Use eines Arzneimittels immer dann, wenn es kein anderes zugelassenes Pr\u00e4parat mit diesem Wirkstoff f\u00fcr die Indikation gibt, das betreffende Arzneimittel Vorteile gegen\u00fcber anderen zugelassenen Wirkstoffen besitzt und der betreffende Wirkstoff aufgrund der wissenschaftlichen Datenlage ausreichend gut untersucht ist.<\/strong> Allerdings gilt auch dann: \u00c4rzte m\u00fcssen ihre Patienten \u00fcber den Off-Label-Use aufkl\u00e4ren und dies auch entsprechend dokumentieren.“<\/em><\/p><\/blockquote>\n

Frauen\u00e4rzte schlagen Alarm – Fachmedium f\u00fcr PTA vom 26. April 2021<\/a><\/span><\/strong><\/h3>\n

\u201eDie Betreuung von Frauen in Notsituationen (insbesondere solchen, die tabuisiert sind) ist gef\u00e4hrdet!\u201c, hei\u00dft es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es sei f\u00fcr Deutschland nicht tragbar, den Zugang zu dem \u201eessentiellen Medikament\u201c deutlich zu erschweren. Die Verb\u00e4nde fordern, die Versorgung der Frauen hierzulande mit dem Wirkstoff in den jeweils ben\u00f6tigten Dosierungen zu sichern und den Zugang wieder zu erleichtern. Unterzeichnet ist das Schreiben unter anderem vom Berufsverband der Frauen\u00e4rzte, dem Deutschen Hebammenverband, dem Pro Familia Bundesverband und der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Gyn\u00e4kologie und Geburtshilfe (DGGG).“<\/em><\/p><\/blockquote>\n

Kein\u00a0Cytotec\u00a0mehr verf\u00fcgbar: Gyn\u00e4kologische Chirurgen rechnen mit Problemen \u2013 es geht nicht um die Geburtseinleitung – Medscape vom 26. April 2021<\/a><\/strong><\/span><\/h3>\n
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Gyn\u00e4kologen ben\u00f6tigen Misoprostol, um den Muttermund f\u00fcr zahlreiche Eingriffe vorzubereiten. In Zukunft bleiben ihnen kaum Alternativen. Verb\u00e4nde kritisieren deshalb das BMG und das BfArM.“<\/em><\/div>\n<\/blockquote>\n

Was kommt nach Cytotec? – PTA-heute vom 20. April 2021<\/a><\/strong><\/h3>\n
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„Auch Angusta\u00ae<\/a> enth\u00e4lt den Wirkstoff Misoprostol \u2013 aber eben in der richtigen Dosierung und Indikation. Die Leitlinie war schlie\u00dflich im Dezember 2020 erschienen, im M\u00e4rz 2021 wurde dann aufgrund anhaltender Diskussionen folgender Abschnitt hinzugef\u00fcgt: Im September 2020 wurde auch in Deutschland und \u00d6sterreich ein Misoprostol-haltiges Medikament zugelassen, dessen Markteinf\u00fchrung bereits in einzelnen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern erfolgt ist. In \u00d6sterreich ist dieses Medikament bereits erh\u00e4ltlich. Die Markteinf\u00fchrung in Deutschland soll noch in diesem Jahr erfolgen. In der Schweiz wurde ein Zulassungsantrag gestellt (Stand M\u00e4rz 2021). – Unabh\u00e4ngig von der damaligen und nun durch den \u201eImportstopp\u201c neu aufgetretenen Situation hatte die DGGG schon im Februar gegen\u00fcber unseren Kollegen von DAZ.online f\u00fcr den Einsatz von Cytotec\u00ae in der Geburtseinleitung eine klare Position: \u201eCytotec\u00ae soll unabh\u00e4ngig davon nicht zur Geburtseinleitung verwendet werden, da die Dosierung mit 200 \u00b5g viel zu hoch ist.\u201c Die tats\u00e4chliche Markteinf\u00fchrung von Angusta\u00ae nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) \u00fcber den Zusatznutzen und die darauf folgende Preisfindung konnte also mehr oder weniger entspannt erwartet werden. Allerdings l\u00e4sst diese noch immer auf sich warten, w\u00e4hrend Importeure und BfArM das Pr\u00e4parat Cytotec\u00ae mehr oder weniger pl\u00f6tzlich vom Markt genommen haben. „<\/em><\/p><\/blockquote>\n<\/div>\n<\/div>\n

Cytotec ist weg \u2013 was bleibt? – DEUTSCHE APOTHEKER ZEITUNG vom 19. April 2021<\/a><\/strong><\/span><\/h3>\n
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„Unabh\u00e4ngig von der damaligen und nun durch den \u201eImportstopp\u201c neu aufgetretenen Situation hatte die DGGG schon im Februar gegen\u00fcber DAZ.online f\u00fcr den Einsatz von Cytotec\u00ae<\/sup>\u00a0in der Geburtseinleitung eine klare Position: \u201eCytotec\u00ae<\/sup>\u00a0soll unabh\u00e4ngig davon nicht zur Geburtseinleitung verwendet werden, da die Dosierung mit 200 \u00b5g viel zu hoch ist.\u201c Die tats\u00e4chliche Markteinf\u00fchrung von Angusta\u00ae<\/sup>\u00a0nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) \u00fcber den Zusatznutzen und die darauf folgende Preisfindung konnte also mehr oder weniger entspannt erwartet werden. Allerdings l\u00e4sst diese noch immer auf sich warten, w\u00e4hrend Importeure und BfArM das Pr\u00e4parat Cytotec\u00ae<\/sup> mehr oder weniger pl\u00f6tzlich vom Markt genommen haben. – Versorgungsl\u00fccke in Bereichen h\u00f6herer Dosierung<\/strong> – Die nun entstandene Situation hat die DGGG gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Geburtshilfe und Pr\u00e4natalmedizin e. V. in der DGGG (AGG) in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender \u00c4rztinnen und \u00c4rzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe e. V. (BLFG), dem Berufsverband der Frauen\u00e4rzte (BVF), der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Perinatale Medizin (DPGM) e. V. und der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Pr\u00e4natal- und Geburtsmedizin e. V. (DGPGM) am 9. April dazu veranlasst, eine Pressemitteilung mit dem Titel \u201eErschwerter Zugang zu Cytotec erzeugt Versorgungsl\u00fccke\u201c<\/a> zu ver\u00f6ffentlichen. Darin bezieht man sich auf die Anfang April erschienenen Presseberichte. Das Problem: In anderen Indikationen \u2013 neben der Geburtseinleitung \u2013 wird Misoprostol durchaus in h\u00f6hreren Dosierungen ben\u00f6tigt.“<\/em><\/p><\/blockquote>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n

PRESSEMITTEILUNG DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT F\u00dcR GYN\u00c4KOLOGIE UND GEBURTSHILFE E.V. (DGGG) vom 9. April 2021<\/a><\/span><\/strong><\/h3>\n

„Die Berichterstattung in der Laienpresse, welche ma\u00dfgeblich zur Entscheidung des erschwerten Zugangs zu Cytotec\u00ae gef\u00fchrt hat, l\u00e4sst au\u00dfer Acht, dass das Medikament Cytotec\u00ae in verschiedenen Bereichen der Gyn\u00e4kologie und Geburtshilfe eingesetzt wird. Weltweit und auch in Deutschland wird es verwendet:<\/em><\/p>\n