{"id":2065,"date":"2024-08-30T15:18:10","date_gmt":"2024-08-30T13:18:10","guid":{"rendered":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/?page_id=2065"},"modified":"2024-09-19T18:55:31","modified_gmt":"2024-09-19T16:55:31","slug":"anwendung-von-cytotec-misoprostol-zur-geburtseinleitung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/publikationen-arzthaftung-behandlungsfehler\/anwendung-von-cytotec-misoprostol-zur-geburtseinleitung\/","title":{"rendered":"Anwendung von Cytotec \/ Misoprostol zur Geburtseinleitung"},"content":{"rendered":"
SPECULUM, Sonderheft 1\/2020 | Ruth Schultze-Zeu<\/strong><\/p>\n Ich bin Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Medizinrecht in Berlin mit Schwerpunkt im Geburtsschadensrecht. Ich habe mit mehr als 30 Patientinnen gesprochen, bei denen die Geburt mit Cytotec eingeleitet wurde. S\u00e4mtliche F\u00e4lle wiesen beachtliche Gemeinsamkeiten auf. In keinem dieser F\u00e4lle wurden die Patientinnen vollst\u00e4ndig \u00fcber die Risiken dieses Medikamentes sowie die Behandlungsalternativen aufgekl\u00e4rt. Gem\u00e4\u00df \u00a7 630h Abs. 1 BGB muss der Patient vor Beginn der Behandlung \u00fcber entsprechende Risiken und auch \u00fcber die in Betracht kommenden Behandlungsalternativen rechtzeitig aufgekl\u00e4rt werden. Geschieht dies nicht, stellt die Behandlung einen rechtswidrigen Eingriff in die k\u00f6rperliche Unversehrtheit des Patienten dar. Dies kann Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspr\u00fcche zugunsten des Patienten begr\u00fcnden. Im Fall von Cytotec sind nach meinem Daf\u00fcrhalten folgende Umst\u00e4nde von besonderer Relevanz:<\/p>\n Keine<\/strong> meiner Mandantinnen ist \u00fcber die vorgenannten Umst\u00e4nde aufgekl\u00e4rt worden. Bei jeder ist ein mehrst\u00fcndiger schmerzhafter Wehensturm aufgetreten. Bei \u00fcber 20 meiner Mandantinnen sind in der Folge gravierende Komplikationen eingetreten. So kam es zu Uterusrupturen und vorzeitigen Plazentaabl\u00f6sungen. In \u00fcber 5 F\u00e4llen verstarben die Kinder entweder noch in der Geb\u00e4rmutter oder unmittelbar nach ihrer Geburt. In den anderen 15 F\u00e4llen haben die Kinder schwere Gehirnsch\u00e4den wegen Sauerstoffmangels erlitten.<\/p>\n In juristischer Hinsicht werfe ich den Geburtskliniken neben den vorbezeichneten Aufkl\u00e4rungsfehlern insbesondere folgendes vor:<\/p>\n Ich w\u00fcnsche mir f\u00fcr die Zukunft, dass Cytotec nicht mehr eingesetzt wird. Solange das Medikament in der \u00dcbergangszeit weiterhin im geburtshilflichen Bereich genutzt wird, sollten die Patientinnen \u00fcber die erheblichen Risiken dieses Medikamentes umfassend aufgekl\u00e4rt werden. Gegebenenfalls ist \u00fcber die relative Indikation f\u00fcr eine prim\u00e4re und sekund\u00e4re Sectio aufzukl\u00e4ren, denn bei einer Geburtseinleitung mit Cytotec kommt es h\u00e4ufig zu CTG-Pathologien, die eine relative Indikation f\u00fcr eine sekund\u00e4re Sectio begr\u00fcnden. Dar\u00fcber ist die Patientin rechtzeitig aufzukl\u00e4ren \u2013 vergleiche hierzu BGH, Urteil vom 28.08.2018, VI ZR 509\/17.<\/p>\n Schlie\u00dflich w\u00fcnsche ich mir, dass Geburtskliniken keine Kosten scheuen und ausreichend Hebammen und Geburtshelfer zur standardgem\u00e4\u00dfen Betreuung der Patientinnen einstellen.<\/p>\n Korrespondenzadresse:<\/strong> SPECULUM, Sonderheft 1\/2020 | Ruth Schultze-Zeu Cytotec und der nicht beherrschbare Wehensturm Ich bin Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Medizinrecht in Berlin mit Schwerpunkt im Geburtsschadensrecht. Ich habe mit mehr als 30 Patientinnen gesprochen, bei denen die Geburt mit Cytotec eingeleitet wurde. S\u00e4mtliche F\u00e4lle wiesen beachtliche Gemeinsamkeiten auf. In keinem dieser F\u00e4lle wurden die Patientinnen vollst\u00e4ndig \u00fcber die […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":142,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"seite-submenue.php","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-2065","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"\nCytotec<\/a> und der nicht beherrschbare Wehensturm<\/h2>\n
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\nDr. Ruth Schultze-Zeu
\nRechtsanw\u00e4ltin und Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Medizinrecht
\nD-10719 Berlin, Uhlandstra\u00dfe 161,
\nE-Mail: info@ratgeber-arzthaftung.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"