{"id":1971,"date":"2019-12-30T12:17:09","date_gmt":"2019-12-30T11:17:09","guid":{"rendered":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/?page_id=1971"},"modified":"2020-01-28T12:29:41","modified_gmt":"2020-01-28T11:29:41","slug":"bgh-stellt-verpflichtung-des-krankenhauses-zur-herausgabe-von-hygieneunterlagen-fest","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/rechtsprechung\/urteile-krankenhausinfektion\/bgh-stellt-verpflichtung-des-krankenhauses-zur-herausgabe-von-hygieneunterlagen-fest\/","title":{"rendered":"2019: BGH stellt Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe von Hygieneunterlagen fest."},"content":{"rendered":"
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Patient mit Krankenhauskeimen (multiresistenten Keimen \/ MRSA \/ „Krankenhausinfektion“) infiziert und einen schweren Harnwegsinfekt erlitten. Er verstarb in der Folge. Seine Ehefrau warf dem Krankenhaus vor, nicht s\u00e4mtliche Ma\u00dfnahmen zur Sicherstellung der Hygiene und des Infektionsschutzes bei der Behandlung des Patienten ergriffen zu haben \u2013 insbesondere w\u00e4hrend der Behandlung auf der Intensivstation. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass das Krankenhaus aufgrund der Vorw\u00fcrfe der Ehefrau verpflichtet ist, s\u00e4mtliche Hygieneunterlagen sowie s\u00e4mtliche Desinfektions- und Reinigungspl\u00e4ne sowie den kompletten Hygieneplan vorzulegen. Dies schlie\u00dft auch die Unterlagen ein, aus denen hervorgeht, dass die Regeln des Hygieneplans auch tats\u00e4chlich umgesetzt wurden. Im Anschluss wird untersucht, ob das Krankenhaus gegen die Regeln zur Verhinderung von Infektionen und gegen die Hygieneregelungen versto\u00dfen hat. <\/p>\n
Die Vorw\u00fcrfe des Patienten k\u00f6nnen also ganz allgemein gehalten sein und l\u00f6sen dennoch eine Verpflichtung des Krankenhauses zur umfassenden Vorlage von Unterlagen aus.<\/p>\n