{"id":1926,"date":"2024-08-25T12:13:03","date_gmt":"2024-08-25T10:13:03","guid":{"rendered":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/?page_id=1926"},"modified":"2024-09-19T19:02:39","modified_gmt":"2024-09-19T17:02:39","slug":"urteil-des-bundesgerichtshofs-zur-herausgabe-von-unterlagen-bei-hygieneverstoessen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/erfolge\/erfolge-in-der-rechtsprechung\/urteil-des-bundesgerichtshofs-zur-herausgabe-von-unterlagen-bei-hygieneverstoessen\/","title":{"rendered":"Urteil des Bundesgerichtshofs zur Herausgabe von Unterlagen bei Hygieneverst\u00f6\u00dfen"},"content":{"rendered":"
Am 25.06.2019 erlie\u00df der Bundesgerichtshof einen Beschluss (AZ VI ZR 12\/17), der die Verpflichtung des behandelnden Krankenhauses zur Herausgabe von Hygieneunterlagen bei Hygieneverst\u00f6\u00dfen zum Inhalt hat.<\/strong><\/p>\n In diesem Beschluss zitierte uns der BGH. Hier war es so, dass sich der Patient mit Krankenhauskeimen infiziert und einen schweren Harnwegsinfekt erlitten hat. Die Ehefrau des inzwischen verstorbenen Patienten wirft dem Krankenhaus vor, nicht s\u00e4mtliche Ma\u00dfnahmen zur Sicherstellung der Hygiene und zur Sicherstellung des Infektionsschutzes bei der Behandlung, insbesondere auf der Intensivstation, ergriffen zu haben. Der BGH hat festgestellt, dass auf der Grundlage dieser Vorw\u00fcrfe das Krankenhaus verpflichtet ist, s\u00e4mtliche Hygieneunterlagen, insbesondere auch f\u00fcr den Bereich der Intensivstation, sowie s\u00e4mtliche Desinfektions- und Reinigungspl\u00e4ne und den gesamten Hygieneplan sowie die Unterlagen vorzulegen, aus denen sich ergibt, dass die Regeln gem\u00e4\u00df des Hygieneplanes auch tats\u00e4chlich umgesetzt worden sind. Im Anschluss wird ein krankenhaushygienischer Gutachter untersuchen, ob das Krankenhaus gegen die Regeln zur Pr\u00e4vention von Infektionen sowie gegen Hygieneregeln versto\u00dfen hat.<\/p>\n Die Vorw\u00fcrfe des Patienten k\u00f6nnen also ganz allgemein gehalten sein. Sie l\u00f6sen dennoch eine Verpflichtung beim Krankenhaus aus zur umfassenden Vorlage von Unterlagen. Auf dieser Grundlage wird dann ein Sachverst\u00e4ndigengutachten erstellt eines Facharztes f\u00fcr Krankenhaushygiene.<\/p>\n