{"id":147,"date":"2024-08-31T10:43:22","date_gmt":"2024-08-31T08:43:22","guid":{"rendered":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/?page_id=147"},"modified":"2024-09-19T18:56:03","modified_gmt":"2024-09-19T16:56:03","slug":"akteneinsichtsrecht-der-krankenkassen-und-pflegekassen-im-regressfall","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/publikationen-arzthaftung-behandlungsfehler\/akteneinsichtsrecht-der-krankenkassen-und-pflegekassen-im-regressfall\/","title":{"rendered":"Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen und Pflegekassen im Regressfall"},"content":{"rendered":"
Das Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen und Pflegekassen im Regressfall gegen Krankenh\u00e4user, \u00e4rztlich geleitete Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen unter Ber\u00fccksichtigung von 294 a SGB V und neuester Gesetzesinitiativen, in Versicherungsrecht 2007, 467.<\/p>\n
Die Verfasser besch\u00e4ftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen und Pflegekassen im Regressfall gegen Krankenh\u00e4user, \u00e4rztlich geleitete Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen unter Ber\u00fccksichtigung von 294a SGB V und den neuesten Gesetzesinitiativen. Sie gehen auf diesen origin\u00e4ren Akteneinsichtsanspruch ein, wobei die neue Regelung des 294a SGB V vom 01.01.2004 sowie die Gesetzesbegr\u00fcndung vorgestellt wird.<\/p>\n
Weiterhin pr\u00fcfen die Verfasser die Voraussetzungen dieses Anspruches. Auch das Akteneinsichtsrecht von Krankenkassen im Regressfall gegen station\u00e4re Pflegeeinrichtungen gem 116 SGB X wird erl\u00e4utert. Hier bestand eine Regelungsl\u00fccke im SGB IX, die im Wege der Analogie geschlossen wird. Die Verfasser gehen auf das fehlende Akteneinsichtsrecht von Pflegekassen im Regressfall ( 116 SGB X) gegen station\u00e4re Pflegeeinrichtungen ein. Sie\u00a0stellen die Gesetzesinitiative des Arbeitskreises II der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverb\u00e4nde der Krankenkassen in Bergisch-Gladbach vor.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Das Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen und Pflegekassen im Regressfall gegen Krankenh\u00e4user, \u00e4rztlich geleitete Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen unter Ber\u00fccksichtigung von 294 a SGB V und neuester Gesetzesinitiativen, in Versicherungsrecht 2007, 467. Die Verfasser besch\u00e4ftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen und Pflegekassen im Regressfall gegen Krankenh\u00e4user, \u00e4rztlich geleitete Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen unter Ber\u00fccksichtigung von […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":142,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-147","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"\n