{"id":1415,"date":"2024-06-01T17:30:55","date_gmt":"2024-06-01T15:30:55","guid":{"rendered":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/?page_id=1415"},"modified":"2024-09-19T19:15:48","modified_gmt":"2024-09-19T17:15:48","slug":"anwalt-krankenhausinfektion","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/rechtsgebiete\/anwalt-krankenhausinfektion\/","title":{"rendered":"Krankenhausinfektion: Wenn Sie das Krankenhaus verklagen wollen"},"content":{"rendered":"

Krankenhausinfektion<\/h1>\n

Ihr Fachanwalt f\u00fcr Arzthaftung bei Infektionen durch mangelnde Hygiene und Behandlungsfehler im Krankenhaus<\/h2>\n
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Wenn Sie sich bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder einer ambulanten Arztpraxis mit gef\u00e4hrlichen Keimen infiziert haben (Krankenhauskeime, multiresistente Keime oder MRSA), k\u00f6nnen Sie das Krankenhaus verklagen und Anspruch auf auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz geltend machen. Wir vertreten Sie als Anwalt f\u00fcr Arzthaftung und Medizinrecht bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und erstreiten f\u00fcr Sie Schmerzensgeld- oder Schadenersatzanspr\u00fcche gegen das Krankenhaus, den Krankenhaustr\u00e4ger oder die Arztpraxis. Dies gilt auch in F\u00e4llen einer zu sp\u00e4t erkannten oder fehlerhaft behandelten Blutvergiftung (Sepsis). Unsere rechtswissenschaftlichen Ausf\u00fchrungen zu diesem Thema hat der Bundesgerichtshof bereits in seine Rechtsprechung \u00fcbernommen<\/a>. So folgte der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes mit Beschluss vom 16.08.2016 (Aktenzeichen VI ZR 634\/15) unseren rechtswissenschaftlichen Ausf\u00fchrungen<\/a>, nach denen der Patient nicht mehr das Vorliegen von Hygienefehlern nachweisen muss. Vielmehr muss das Krankenhaus darlegen, dass es alle Hygienestandards eingehalten hat. Dadurch hat der Patient viel gr\u00f6\u00dfere Chancen, bei erlittenen Infektionen im Krankenhaus oder in der Arztpraxis seine Anspr\u00fcche durchzusetzen.<\/p>\n<\/div>\n

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Unsere genauen Leistungen im Medizinrecht:<\/h3>\n