{"id":1415,"date":"2024-06-01T17:30:55","date_gmt":"2024-06-01T15:30:55","guid":{"rendered":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/?page_id=1415"},"modified":"2024-09-19T19:15:48","modified_gmt":"2024-09-19T17:15:48","slug":"anwalt-krankenhausinfektion","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/rechtsgebiete\/anwalt-krankenhausinfektion\/","title":{"rendered":"Krankenhausinfektion: Wenn Sie das Krankenhaus verklagen wollen"},"content":{"rendered":"
Wenn Sie sich bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder einer ambulanten Arztpraxis mit gef\u00e4hrlichen Keimen infiziert haben (Krankenhauskeime, multiresistente Keime oder MRSA), k\u00f6nnen Sie das Krankenhaus verklagen und Anspruch auf auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz geltend machen. Wir vertreten Sie als Anwalt f\u00fcr Arzthaftung und Medizinrecht bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und erstreiten f\u00fcr Sie Schmerzensgeld- oder Schadenersatzanspr\u00fcche gegen das Krankenhaus, den Krankenhaustr\u00e4ger oder die Arztpraxis. Dies gilt auch in F\u00e4llen einer zu sp\u00e4t erkannten oder fehlerhaft behandelten Blutvergiftung (Sepsis). Unsere rechtswissenschaftlichen Ausf\u00fchrungen zu diesem Thema hat der Bundesgerichtshof bereits in seine Rechtsprechung \u00fcbernommen<\/a>. So folgte der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes mit Beschluss vom 16.08.2016 (Aktenzeichen VI ZR 634\/15) unseren rechtswissenschaftlichen Ausf\u00fchrungen<\/a>, nach denen der Patient nicht mehr das Vorliegen von Hygienefehlern nachweisen muss. Vielmehr muss das Krankenhaus darlegen, dass es alle Hygienestandards eingehalten hat. Dadurch hat der Patient viel gr\u00f6\u00dfere Chancen, bei erlittenen Infektionen im Krankenhaus oder in der Arztpraxis seine Anspr\u00fcche durchzusetzen.<\/p>\n<\/div>\n Das Thema einer Infektion im Krankenhaus hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen, auch wenn vielen Betroffenen zun\u00e4chst gar nicht klar ist, was das bedeutet. Die Begriffe \u201cKrankenhausinfektion\u201c oder \u201cKrankenhauskeim\u201c beziehen sich auf die im Krankenhaus erworbene Infektion (zumeist an Operationswunden) mit gesundheitssch\u00e4dlichen,\u00a0multiresistenten Keimen wie etwa \u201cStaphylococcus aureus\u201c. Da antibiotische, antibakterielle Behandlungen in diesen F\u00e4llen oft nicht anschlagen, k\u00f6nnen solche Infektionen mit gravierenden pers\u00f6nlichen und wirtschaftlichen Folgen f\u00fcr die oder den Betroffenen einhergehen. Schnelles, gezieltes Handeln ist deshalb von entscheidender Bedeutung \u2013 sowohl medizinisch als auch rechtlich.<\/p>\n Haben Sie den Verdacht oder die Best\u00e4tigung, sich eine Infektion im Krankenhaus zugezogen zu haben, stehen wir als Anwalt f\u00fcr Arzthaftung und Medizinrecht an Ihrer Seite. Mit jahrelanger Erfahrung und einer soliden Expertise auf den Gebieten der Krankenhaushygiene, der Infektiologie und der Mikrobiologie unterst\u00fctzen wir Sie dabei, diese spezielle rechtliche Situation zu beurteilen und einen gerechten Ausgleich f\u00fcr erlittene Sch\u00e4den zu erstreiten. Dazu pr\u00fcfen wir jeden Einzelfall einer nosokomialen Infektion genau und besprechen gemeinsam mit Ihnen die vorhandenen rechtlichen M\u00f6glichkeiten. Wir arbeiten eng mit einem erfahrenen Krankenhaushygieniker zusammen.<\/p>\n Die Kanzlei Dr. Schultze-Zeu \u2022 Manthei & Kollegen hat bereits zahlreiche Gerichtsverfahren aus den Bereichen der Arzthaftung und des Medizinrechts erfolgreich bestritten und konnte wichtige Erfolge f\u00fcr ihre Mandanten erzielen, wenn es darum ging, ein Krankenhaus zu verklagen. Wir erstreiten regelm\u00e4\u00dfig hohe Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen<\/a> \u2013 und werden vom Bundesgerichtshof und anderen Gerichten mehrfach zitiert<\/a>.<\/p>\n Bei uns profitieren Sie von<\/strong><\/p>\n Wie der Bundesgerichtshof in einem Beschluss am 25.06.2019 festlegte, k\u00f6nnen die Vorw\u00fcrfe eines Patienten im Falle eines Hygieneversto\u00dfes durch das Krankenhaus ganz allgemein gehalten werden, l\u00f6sen aber dennoch eine Verpflichtung beim Krankenhaus zur umfassenden Vorlage von Unterlagen aus.<\/p>\nUnsere genauen Leistungen im Medizinrecht:<\/h3>\n
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Infektion im Krankenhaus: Rechte gesch\u00e4digter Patienten<\/h2>\n
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Neues Urteil des Bundesgerichtshofs zur Herausgabe von Hygieneunterlagen durch das behandelnde Krankenhaus<\/h2>\n