{"id":1313,"date":"1992-01-20T10:08:13","date_gmt":"1992-01-20T09:08:13","guid":{"rendered":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/?page_id=1313"},"modified":"2019-11-28T17:18:52","modified_gmt":"2019-11-28T16:18:52","slug":"olg-hamm-urteil-vom-20-1-92-az-6-u-18391-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ratgeber-arzthaftung.de\/de\/rechtsprechung\/urteile-verkehrsrecht\/olg-hamm-urteil-vom-20-1-92-az-6-u-18391-2\/","title":{"rendered":"OLG Hamm Urteil vom 20.1.92 AZ: 6 U 183\/91"},"content":{"rendered":"
1. Eltern haften ihren Kindern – auch im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs nach BGB \u00a7 426 – nur nach dem Verschuldensma\u00dfstab der BGB \u00a7\u00a7 1664, 277; das gilt nur dann nicht, wenn die Verletzung des Kindes bei der Teilnahme der Eltern am Kfz-Verkehr erfolgt ist.<\/p>\n
OLG M\u00fcnchen Urteil vom 21.9.89 AZ: 24 U 752\/88:
\nKein Ausgleichsanspruch des Sch\u00e4digers gegen den aufsichtspflichtigen Elternteil des verletzten Kindes<\/p>\n
1. 1. Ein 2 1\/2j\u00e4hriges Kind kann einen Verkehrsunfall, bei dem es verletzt wird, nicht in zurechenbarer Weise mitverursacht haben und steht nicht in einer Zurechnungs- und Haftungseinheit mit seiner aufsichtspflichtigen Mutter.<\/p>\n
2. 2. Die Haftungserleichterung des BGB \u00a7 1664 greift in bestimmten Grenzen auch dann ein, wenn die Sch\u00e4digung des Kindes auf mangelnder Beaufsichtigung durch die Eltern beruht. Diese Grenzen sind nicht \u00fcberschritten, wenn die m\u00f6gliche objektive Pflichtverletzung h\u00f6chstens auf einmaliger, leichter Fahrl\u00e4ssigkeit beruht.<\/p>\n
3. 3. Eine Versagung des Ausgleiches ist f\u00fcr den Sch\u00e4diger (hier: Versicherer) nicht unbillig. Das Verhalten des an der Sch\u00e4digung ohne zurechenbaren Beitrag beteiligten Elternteiles kann keine Entlastung des Sch\u00e4digers \u00fcber die Fiktion eines gesamtschuldnerischen Innenausgleiches zur Folge haben.<\/p>\n
4. 4. M\u00f6gliche Ausgleichsanspr\u00fcche des Versicherers des Sch\u00e4digers sind verwirkt, wenn seit dem Unfallereignis und dem Zeitpunkt der Anspruchstellung rund 20 Jahre vergangen sind und der Versicherer w\u00e4hrend dieser ganzen Zeit nicht zu erkennen gegeben hat, da\u00df er solche Anspr\u00fcche gelten machen will.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
OLG Hamm Urteil vom 20.1.92 AZ: 6 U 183\/91 Verkehrsrecht Elternhaftung bei Aufsichtspflichtverletzung: Haftungserleichterung bei Sch\u00e4digung des Kindes im Stra\u00dfenverkehr Leitsatz 1. Eltern haften ihren Kindern – auch im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs nach BGB \u00a7 426 – nur nach dem Verschuldensma\u00dfstab der BGB \u00a7\u00a7 1664, 277; das gilt nur dann nicht, wenn die Verletzung des […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":130,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-1313","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"\n