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Als Anwälte für Arzthaftung, Medizinrecht und Medizinproduktehaftung sowie für die Haftung bei Geburtsschäden sind wir Ihr Ratgeber und kompetenter Ansprechpartner. Mit besonderem Feingefühl, jahrzehntelanger Erfahrung und Durchsetzungsvermögen engagieren wir uns bundesweit für Ihre Belange – dabei vertreten wir als Ihr Rechtsanwalt weit überwiegend die Patientenseite. Wir vertreten keine Krankenhäuser, Hersteller oder Versicherer. Rufen Sie uns an und erzählen Sie uns von Ihrem Sachverhalt.
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Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter gegen den Vater des gemeinsamen Kindes Die folgenden Ausführen gelten entsprechend für die Unterhaltsansprüche des Vaters gegen die Mutter GESCHICHTE Das BGB sah zunächst in § 1715 – neben einem Anspruch auf Ersatz der Kosten und Aufwendungen infolge Schwangerschaft und Entbindung – innerhalb der Grenzen der Notdurft einen Anspruch der […]
Ansprüche im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft A. Der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter gegen den Vater des gemeinsamen Kindes (Die folgenden Ausführen gelten entsprechend für die Unterhaltsansprüche des Vaters gegen die Mutter) Geschichte: Das BGB sah zunächst in § 1715 – neben einem Anspruch auf Ersatz der Kosten und Aufwendungen infolge Schwangerschaft und Entbindung – […]
Beratung und Lösung sämtlicher Rechtsprobleme bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften A. Der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter gegen den Vater des gemeinsamen Kindes (Die folgenden Ausführen gelten entsprechend für die Unterhaltsansprüche des Vaters gegen die Mutter) Geschichte: Das BGB sah zunächst in § 1715 – neben einem Anspruch auf Ersatz der Kosten und Aufwendungen infolge Schwangerschaft […]
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Sorgerecht des unehelichen Vaters Leitsatz: Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kin- deswohls angezeigt ist, ihm […]