Urteile Verkehrsrecht

OLG Hamm Urteil vom 20.1.92 AZ: 6 U 183/91

Verkehrsrecht

Elternhaftung bei Aufsichtspflichtverletzung: Haftungserleichterung bei Schädigung des Kindes im Straßenverkehr.

Leitsatz

Eltern haften ihren Kindern – auch im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs nach BGB § 426 – nur nach dem Verschuldensmaßstab der BGB §§ 1664, 277; das gilt nur dann nicht, wenn die Verletzung des Kindes bei der Teilnahme der Eltern am Kfz-Verkehr erfolgt ist.