Urteile Verkehrsrecht

OLG Frankfurt Urteil vom 17.9.03 AZ: 17 U 73/03

Verkehrsrecht

Keine Haftungseinheit zwischen schuldunfähigem Kind und dessen Vater.

Orientierungssatz

Das schuldunfähige Kind muss sich auch eine grob fahrlässige Mitverursachung eines Unfalls durch den Vater nicht zurechnen lassen, weil zwischen dem schuldunfähigen Kind und dem Vater keine Haftungs- oder Zurechnungseinheit bestehen kann.

Fundstellen:

MDR 2004, 688 (red. Leitsatz) Verfahrensgang vorgehend LG Limburg, kein Datum verfügbar, Az: 1 O 497/02