Rechtsgebiete

Geburtsschadenrecht

Ihr Anwalt, wenn es um einen Geburtsschaden geht

Die Geburt des eigenen Kindes sollte ein Tag der Freude sein – für die Eltern und die gesamte Familie. Doch aus medizinischer Sicht kann die Geburt mit Risiken und Komplikationen einhergehen, die dazu führen, dass die Freude dauerhaft getrübt ist. Vertrauen Sie uns als Ihrem Anwalt, wenn Ihr Kind von einem Geburtsschaden betroffen ist!Wir stehen auch dann an Ihrer Seite, wenn Sie durch den Offlabel-Use von Cytotec zu Schaden gekommen sind! Auf diesem Gebiet verfügen wir bereits über langjährige Erfahrung.

Bei uns profitieren Sie von

  • langjähriger Erfahrung im Geburtsschadensrecht
  • einfühlsamer Hilfe bei besonderer Belastung
  • fast ausschließlicher Vertretung der Patientenseite
  • enge Zusammenarbeit mit geburtshilflichen Gutachtern

Geburtsschadens­recht – Ihre Ansprüche als Patientin

Bei einer Geburt sind viele Dinge zu beachten. So müssen beispielsweise …

  • im CTG die kindliche Herzfrequenz sowie die Wehentätigkeit richtig gelesen werden, um mögliche Probleme rechtzeitig zu erkennen
  • die Blutwerte kontinuierlich erfasst und korrekt ausgewertet werden
  • sowohl Hebamme als auch Ärzte müssen Mutter und Kind vor und während der Geburt aufmerksam beobachten.

Um all das gewährleisten zu können, sind Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, sowohl technisch als auch organisatorisch optimal für eine Geburt ausgestattet zu sein. Darauf haben Sie als Patient einen Anspruch.

Treten bei der Geburt medizinische Fehler, Ärztefehler, Organisations- oder Hebammenfehler auf, können die Konsequenzen dramatisch sein und das gesamte weitere Leben des Kindes und seiner Angehörigen verändern. Nicht selten sind schwere oder schwerste Behinderungen die Folge, die irreversibel sind und ein normales Leben unmöglich machen. Beispiele hierfür sind schwere Lähmungen, geistige Behinderung, Spastik sowie Sehschäden aufgrund von hypoxischen Hirnschäden infolge von Sauerstoffmangel während der Geburt.

Das Geburtsschadensrecht regelt die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus einer medizinisch fehlerhaften Behandlung, aus einem Ärzte- sowie Hebammenfehler oder einem Organisationsfehler, zum Beispiel personelle Unterbesetzung in der Geburtsklinik, ergeben. Dabei geht es nicht nur um die aktuellen Ansprüche der Betroffenen und den finanziellen Ausgleich – etwa in Form von Schmerzensgeld oder Schadenersatz –, sondern auch um die rechtliche Absicherung von zukünftigen, bisher nicht absehbaren Folgeschäden. Einem erfahrenen Anwalt ist bewusst, dass der Geburtsschaden nicht rückgängig gemacht werden kann. Doch die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen kann den Betroffenen helfen, besser mit der Situation und den Folgen zurechtzukommen. Eine schnelle und entschlossene Vorgehensweise ist deshalb unabdingbar.

Viele Krankenhäuser in Deutschland verwenden das Medikament Cytotec (bzw. Misoprostol), um während einer Geburt die Wehen einzuleiten. Für diesen Zweck ist das Medikament allerdings gar nicht zugelassen. Dramatisch dabei ist, dass es beim Einsatz von Cytotec / Misoprostol oft zu schweren Nebenwirkungen kommt. So starben einige Mütter während der Geburt, nachdem ihre Gebärmutter nach der Gabe von Cytotec gerissen war. Der Hersteller hat das Medikament bereits 2006 vom deutschen Markt genommen, da es häufig außerhalb seines vorgesehenen Anwendungsbereiches genutzt wurde.

Unsere Anwälte für Geburtsschadensrecht vertreten bereits seit Jahren erfolgreich betroffene Eltern, die durch den Einsatz von Cytotec zu Schaden gekommen sind oder deren Kinder einen Geburtsschaden davongetragen haben. Sollten auch Sie durch den Einsatz von Cytotec einen Schaden / Geburtsschaden erlitten haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Unsere Anwaltskanzlei vertritt Sie bundesweit!

Wir verfügen über das Gutachten eines renommierten geburtshilflichen Gutachters, der sich mit sämtlichen Standards rund um die Geburtseinleitung mit Cytotec befasst hat. Wenn Sie Näheres hierzu erfahren möchten, wenden Sie sich gern an unser Büro.

Jetzt Kontakt aufnehmen…

Sprechen Sie uns an, wenn Sie von einem Geburtsschaden betroffen sind.

Gerade im Geburtsschadensrecht ist die kompetente Beratung durch einen Anwalt besonders wichtig. Sollten Sie den Verdacht haben, von einem Geburtsschaden betroffen zu sein, so sollten Sie den Sachverhalt so schnell wie möglich abklären lassen. Denn nicht selten geht es hier um Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Um Ihre Ansprüche geltend machen zu können, muss sachlich korrekt ermittelt werden, welche Fehler gemacht wurden, wie Ihr Fall medizinisch zu bewerten ist und welche Ansprüche in welcher Höhe Ihnen tatsächlich zustehen. Das ist nicht einfach, denn Fälle von Geburtsschäden sind nicht nur medizinisch besonders heikel, sondern besitzen eine starke menschliche Komponente.

Gerade in der ersten Zeit ist das persönliche Leid der Betroffenen überwältigend – deshalb ist es besonders wichtig, rechtzeitig die richtigen Weichen zu stellen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Als Anwalt für Geburtsschäden sind wir auf die Beratung im Geburtsschadenrecht spezialisiert und verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Vertretung von Patienten und Betroffenen. Wir vertreten fast ausschließlich die Patientenseite – bundesweit – und setzen uns verständnisvoll und konsequent für Sie ein. Sprechen Sie uns an und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir bewerten die medizinischen Fakten und identifizieren mögliche Fehlbehandlungen. Wir arbeiten eng mit geburtshilflichen Gutachtern zusammen. Anschließend beraten wir gemeinsam mit Ihnen das optimale Vorgehen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir sind für Sie da.

Als Anwälte für Arzthaftung, Medizinrecht und Medizinproduktehaftung sowie für die Haftung bei Geburtsschäden sind wir Ihr Ratgeber und kompetenter Ansprechpartner. Mit besonderem Feingefühl, jahrzehntelanger Erfahrung und Durchsetzungsvermögen engagieren wir uns bundesweit für Ihre Belange – dabei vertreten wir als Ihr Rechtsanwalt weit überwiegend die Patientenseite. Wir vertreten keine Krankenhäuser, Hersteller oder Versicherer. Rufen Sie uns an und erzählen Sie uns von Ihrem Sachverhalt.

Wir freuen uns auf Sie!

So erreichen Sie uns:

Telefon: +49 (0)30 887 191 330

E.Mail: info@ratgeber-arzthaftung.de

Anschrift: Uhlandstraße 161, 10719 Berlin
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