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Besprechung des Urteils des OLG München vom 9. 10. 2008 (1 U 2500/08) VersR 2009, 982

I. Einleitung

Das Urteil des OLG München vom 9. 10. 2008 ist in verschiedener Hinsicht bedeutsam. Im Zentrum stehen das Akteneinsichtsrecht des Patienten und die Frage seiner Übergangsfähigkeit. Das Gericht setzt sich sowohl mit dem Problem der Vererbbarkeit dieses Rechts gem. § 1922 BGB auseinander als auch mit den rechtlichen Voraussetzungen des Übergangs nach den §§ 398, 401 analog BGB. Zudem sind die Ausführungen zur Beweislastverteilung bei Ermittlung der mutmaßlichen Einwilligung des Patienten für die Rechtspraxis hilfreich. Zugleich ruft diese Entscheidung das Urteil des VI. Zivilsenats des BGH vom 31.5. 1983 und dessen weitreichende Bedeutung für die Frage des gesetzlichen Übergangs von Auskunftsrechten des Versicherten auf Krankenkassen gem. §§ 116 SGB X, 412 BGB, 401 BGB analog in Erinnerung.

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